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Delikt psychische schaeden

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Wenn es um Delikt: Psychische Schäden in BGB BT Prüfer geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md

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Delikt: Psychische Schäden

Fachkern: Delikt: Psychische Schäden

  • Normen-/Quellenanker: BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.
  • Entscheidende Weiche: Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.
  • Arbeitsprodukt: Liefere eine fallbezogene Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.

Normanker

  • § 823 Abs. 1 BGB: Gesundheitsverletzung als Rechtsgut
  • § 253 BGB: Schmerzensgeld
  • § 249 BGB: Naturalrestitution (Behandlungskosten)
  • BGH-Rechtsprechung zu Schockschäden: nur nach Live-Prüfung mit Aktenzeichen zitieren
  • BGH-Linie zur Abgrenzung: echte Gesundheitsverletzung vs. normale seelische Belastung

Intake

  • Welche psychischen Beeinträchtigungen liegen vor: PTBS, depressive Episode, Anpassungsstörung?
  • Ist die psychische Beeinträchtigung ärztlich diagnostiziert und belegt?
  • In welchem Zusammenhang steht die Beeinträchtigung zum schädigenden Ereignis?
  • War die betroffene Person selbst Unfallopfer oder Zeuge (Schockschaden)?
  • Welcher Schadensposten wird geltend gemacht: Behandlungskosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall?

Prüfraster

  1. Rechtsgutsverletzung: Ist die psychische Beeinträchtigung als Gesundheitsverletzung im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB einzustufen?
  2. Kriterien der Gesundheitsverletzung: pathologisch diagnostizierbar, über normale seelische Reaktion hinaus
  3. Schockschaden: Voraussetzungen (enge Beziehung zum Primäropfer, unmittelbarer Wahrnehmungsbezug)
  4. Kausalität: äquivalente und adäquate Kausalität; Schutzzweck der Norm
  5. Zurechnungszusammenhang: war psychische Reaktion für Schädiger vorhersehbar?
  6. Schadenshöhe: Behandlungskosten, Schmerzensgeld nach § 253 BGB, Verdienstausfall
  7. Mitverursachung des Geschädigten nach § 254 BGB
  8. Verjährung: § 199 BGB (Kenntniserlangung von Arztdiagnose)

Fallstricke

  • Normale Trauer und seelische Belastung ohne Krankheitswert sind nicht ersatzfähig.
  • Schockschaden erfordert in aller Regel eigene Gesundheitsverletzung, nicht nur mittelbare Betroffenheit.
  • Beweislast liegt beim Geschädigten: ärztliche Diagnose und Kausalitätsnachweis erforderlich.
  • Verjährungsbeginn knüpft an Kenntniserlangung von der Diagnose an.

Stoppschilder

  • Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.
  • Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.
  • Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.
  • Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.

Anschluss-Skills

  • deliktsrecht-paragraph-823-1
  • schadensrecht-paragraphen-249-253
  • dienstvertrag-und-behandlungsvertrag
  • workflow-beweislast-und-belegmatrix

Quellen

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