Darlehen und finanzierung
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Wenn es um Darlehen und Finanzierung in BGB BT Prüfer geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md
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Darlehen und Finanzierung
Fachkern: Darlehen und Finanzierung
- Normen-/Quellenanker: BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.
- Entscheidende Weiche: Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.
- Arbeitsprodukt: Liefere eine fallbezogene
Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.
Normanker
- §§ 488–490 BGB: Gelddarlehen, Verzinsung, Kündigung
- §§ 491–505e BGB: Verbraucherdarlehen, vorvertragliche Informationspflichten, ESIS
- § 491a BGB: vorvertragliche Informationen beim Verbraucherdarlehen
- § 495 BGB: Widerrufsrecht des Verbrauchers
- § 497 BGB: Verzug des Darlehensnehmers
- § 498 BGB: Kündigung bei Zahlungsverzug (Kreditwürdigkeitsprüfung)
- § 505 BGB: Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag
- Art. 247 EGBGB: Pflichtangaben im Darlehensvertrag
Intake
- Handelt es sich um ein Verbraucherdarlehen oder ein Darlehen zwischen Unternehmen?
- Wurden alle Pflichtinformationen nach Art. 247 EGBGB mitgeteilt?
- Hat der Verbraucher fristgerecht widerrufen?
- Liegt ein Zahlungsverzug vor; wurden die Kündigungsvoraussetzungen nach § 498 BGB erfüllt?
- Welche Zinsen und Nebenkosten wurden vereinbart?
Prüfraster
- Vertragsschluss: Angebot, Annahme, Form (§ 492 BGB: Schriftform bei Verbraucherdarlehen)
- Pflichtangaben nach Art. 247 EGBGB: vollständig und rechtzeitig?
- Widerrufsrecht nach § 495 BGB: Frist (14 Tage), Belehrung, Widerrufsfolgen
- Auszahlungsanspruch des Darlehensnehmers; Anspruch auf Rückzahlung des Darlehensgebers
- Zinsen: Zinsvereinbarung, gesetzlicher Zinssatz (§ 246 BGB), Verzugszinsen (§ 497 BGB)
- Kündigung bei Zahlungsverzug: § 498 BGB (zwei aufeinanderfolgende Raten, Rückstandsquote)
- Außerordentliche Kündigung nach § 490 BGB
- Vorzeitige Rückzahlung und Vorfälligkeitsentschädigung
Fallstricke
- Fehlerhafte Widerrufsbelehrung kann Widerrufsfrist auf ein Jahr und 14 Tage verlängern (§ 356b Abs. 2 BGB).
- Kündigungsvoraussetzungen nach § 498 BGB müssen exakt eingehalten werden; formelle Fehler schaden.
- Vorfälligkeitsentschädigung ist für Verbraucherdarlehen gesetzlich begrenzt.
- Zinsen über dem marktüblichen Niveau können auf Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB hindeuten.
Stoppschilder
- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.
- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.
- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.
Anschluss-Skills
- leasing-bgb-bt-schnittstelle
- buergschaft-grundschema-paragraph-765
- schnittstelle-bgb-at-methodenlehre-agb
- workflow-livequellen-rechtsstand
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