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Darlehen und finanzierung

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Wenn es um Darlehen und Finanzierung in BGB BT Prüfer geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md

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Darlehen und Finanzierung

Fachkern: Darlehen und Finanzierung

  • Normen-/Quellenanker: BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.
  • Entscheidende Weiche: Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.
  • Arbeitsprodukt: Liefere eine fallbezogene Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.

Normanker

  • §§ 488–490 BGB: Gelddarlehen, Verzinsung, Kündigung
  • §§ 491–505e BGB: Verbraucherdarlehen, vorvertragliche Informationspflichten, ESIS
  • § 491a BGB: vorvertragliche Informationen beim Verbraucherdarlehen
  • § 495 BGB: Widerrufsrecht des Verbrauchers
  • § 497 BGB: Verzug des Darlehensnehmers
  • § 498 BGB: Kündigung bei Zahlungsverzug (Kreditwürdigkeitsprüfung)
  • § 505 BGB: Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag
  • Art. 247 EGBGB: Pflichtangaben im Darlehensvertrag

Intake

  • Handelt es sich um ein Verbraucherdarlehen oder ein Darlehen zwischen Unternehmen?
  • Wurden alle Pflichtinformationen nach Art. 247 EGBGB mitgeteilt?
  • Hat der Verbraucher fristgerecht widerrufen?
  • Liegt ein Zahlungsverzug vor; wurden die Kündigungsvoraussetzungen nach § 498 BGB erfüllt?
  • Welche Zinsen und Nebenkosten wurden vereinbart?

Prüfraster

  1. Vertragsschluss: Angebot, Annahme, Form (§ 492 BGB: Schriftform bei Verbraucherdarlehen)
  2. Pflichtangaben nach Art. 247 EGBGB: vollständig und rechtzeitig?
  3. Widerrufsrecht nach § 495 BGB: Frist (14 Tage), Belehrung, Widerrufsfolgen
  4. Auszahlungsanspruch des Darlehensnehmers; Anspruch auf Rückzahlung des Darlehensgebers
  5. Zinsen: Zinsvereinbarung, gesetzlicher Zinssatz (§ 246 BGB), Verzugszinsen (§ 497 BGB)
  6. Kündigung bei Zahlungsverzug: § 498 BGB (zwei aufeinanderfolgende Raten, Rückstandsquote)
  7. Außerordentliche Kündigung nach § 490 BGB
  8. Vorzeitige Rückzahlung und Vorfälligkeitsentschädigung

Fallstricke

  • Fehlerhafte Widerrufsbelehrung kann Widerrufsfrist auf ein Jahr und 14 Tage verlängern (§ 356b Abs. 2 BGB).
  • Kündigungsvoraussetzungen nach § 498 BGB müssen exakt eingehalten werden; formelle Fehler schaden.
  • Vorfälligkeitsentschädigung ist für Verbraucherdarlehen gesetzlich begrenzt.
  • Zinsen über dem marktüblichen Niveau können auf Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB hindeuten.

Stoppschilder

  • Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.
  • Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.
  • Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.
  • Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.

Anschluss-Skills

  • leasing-bgb-bt-schnittstelle
  • buergschaft-grundschema-paragraph-765
  • schnittstelle-bgb-at-methodenlehre-agb
  • workflow-livequellen-rechtsstand

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