Arbeitsnaher dienstvertrag bgb
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Arbeitsnaher Dienstvertrag im BGB
Fachkern: Arbeitsnaher Dienstvertrag im BGB
- Normen-/Quellenanker: BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.
- Entscheidende Weiche: Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.
- Arbeitsprodukt: Liefere eine fallbezogene
Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.
Normanker
- §§ 611–630h BGB: Dienstvertrag, Vergütung, Kündigung, Behandlungsvertrag
- § 611a BGB: Arbeitnehmer-Definition, Weisungsgebundenheit
- § 612 BGB: Vergütung ohne ausdrückliche Abrede
- § 621 BGB: Kündigungsfristen bei Dienstverhältnissen
- §§ 157 und 242 BGB: Auslegung und Treu und Glauben
- Sozialversicherungsrecht: § 7 SGB IV (Beschäftigung und Scheinselbstständigkeit)
- BAG-Rechtsprechung zu Arbeitnehmereigenschaft: nur nach Live-Prüfung mit Aktenzeichen zitieren
Intake
- Welche Parteien und welche Leistungspflichten sind vereinbart?
- Liegt ein schriftlicher Vertrag vor; welche Bezeichnung wurde gewählt?
- Wie ist die tatsächliche Durchführung: Weisungen, Arbeitszeit, Arbeitsort, Eingliederung?
- Welche Vergütung wurde vereinbart und wie wird abgerechnet?
- Ist eine Kündigung ausgesprochen oder beabsichtigt; welche Fristen gelten?
- Gibt es Hinweise auf Scheinselbstständigkeit oder laufende Statusfeststellungsverfahren?
Prüfraster
- Vertragstyp bestimmen: Dienst-, Arbeits-, Werk- oder Auftragsverhältnis?
- Abgrenzungskriterien nach § 611a BGB prüfen: persönliche Abhängigkeit, Weisungsgebundenheit, Eingliederung
- Tatsächliche Durchführung der Leistung mit Vertragslage vergleichen (substance over form)
- Vergütungsanspruch nach § 612 BGB prüfen, wenn keine ausdrückliche Vereinbarung besteht
- Kündigungsfristen nach § 621 BGB berechnen; bei Arbeitsverhältnis § 622 BGB anwenden
- Scheinselbstständigkeit: sozialversicherungsrechtliche Folgen nach § 7 SGB IV berücksichtigen
- Haftungsfragen bei fehlerhafter Leistung prüfen: §§ 280 und 241 Abs. 2 BGB
- Verjährung der Vergütungsansprüche nach §§ 195 und 199 BGB
Fallstricke
- Vertragliche Bezeichnung als „freier Mitarbeiter" schützt nicht vor Umqualifizierung durch Gerichte.
- Faktische Weisungsgebundenheit begründet Arbeitnehmereigenschaft unabhängig vom Vertragstext.
- Vergütungsansprüche können nach § 612 BGB entstehen, auch wenn kein Betrag vereinbart wurde.
- Sozialversicherungsrechtliche Nachforderungen können rückwirkend vier Jahre betragen.
Stoppschilder
- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.
- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.
- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.
Anschluss-Skills
- dienstvertrag-und-behandlungsvertrag
- werk-dienst-abgrenzung-erfolg
- geschaeftsbesorgung-auftrag-mandat
- workflow-anfangercoach-schuldrecht-bt
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