agentsclimarketplace

Gesetzesverbot sittenwidrigkeit

Skill Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/bgb-at-pruefer/skills/gesetzesverbot-sittenwidrigkeit

Wenn es um Gesetzesverbot und Sittenwidrigkeit — Paragrafen 134 und 138 BGB in BGB AT Prüfer geht: zerlegt Ergebnis, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und Gegenposition; liefert eine Beweislast- und Substantiierungsmatrix. Auswahlstichwort: Gesetzesverbot Sittenwidrigkeit; Arbeitsfeld: BGB AT Prüfer.From its SKILL.md

Install
npx -y skills add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --skill gesetzesverbot-sittenwidrigkeit

Assembled from the repository path, not quoted from the project. Check it against their README if it does not work.

SKILL.md

4.6 KB, ~1.5k tokens by cl100k_base, as published. Nobody here has run it

Gesetzesverbot und Sittenwidrigkeit — §§ 134 und 138 BGB

Mandantenfall

  • Darlehensvertrag mit 200 Prozent Jahreszins — § 138 Abs. 2 BGB Wucher oder nur § 138 Abs. 1 BGB?
  • Schwarzarbeitsvertrag — § 134 BGB Verstoß gegen das SchwarzArbG, Nichtigkeit mit welcher Folge?
  • Klausurkonstellation: Knebelungsvertrag — Sittenwidrigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB prüfen.

Erste Schritte

  1. § 134 BGB zuerst prüfen: Verletzt das Rechtsgeschäft ein gesetzliches Verbot?
  2. Verbotsgesetz qualifizieren: Verbot nur für eine Partei oder beiderseitiges Verbot?
  3. Rechtsfolge bei einseitigem Verbot: Nichtigkeit des Gesamtvertrags oder nur Teil?
  4. § 138 Abs. 1 BGB: Sittenwidrigkeit — Verstoß gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden.
  5. § 138 Abs. 2 BGB: Wucher — Ausbeutung einer Zwangslage, Unerfahrenheit, Verstandesschwäche oder erhebliches Missverhältnis.
  6. Rechtsfolge: Nichtigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB und kein bereicherungsrechtlicher Rückforderungsanspruch bei beiderseitiger Sittenwidrigkeit (§ 817 S. 2 BGB).

Rechtsrahmen

  • § 134 BGB: Nichtigkeit bei Verstoß gegen gesetzliches Verbot.
  • § 138 Abs. 1 BGB: Sittenwidrigkeit — das Rechtsgeschäft ist nichtig.
  • § 138 Abs. 2 BGB: Wucher — Nichtigkeit bei bewusstem Ausnutzen einer Schwächelage.
  • § 139 BGB: Teilnichtigkeit — im Zweifel Gesamtnichtigkeit, wenn Restvertrag nicht stehen kann.
  • § 817 S. 2 BGB: Kondiktionssperre bei beiderseitiger Sittenwidrigkeit.

Prüfraster

  1. Gesetzliches Verbot nach § 134 BGB: Welche Norm verbietet das Rechtsgeschäft?
  2. Beidseitiger oder einseitiger Verbotscharakter — Folge für Nichtigkeit?
  3. § 138 Abs. 2 BGB: Ausbeutung einer Schwächelage und auffälliges Missverhältnis vorhanden?
  4. § 138 Abs. 1 BGB (Generalklausel): Knebelungsvertrag, Kopplung sittenwidrig?
  5. Subjektives Element bei § 138 BGB: Kenntnis oder Billigung der sittenwidrigen Lage?
  6. Rechtsfolge: § 139 BGB Gesamtnichtigkeit oder Restgültigkeit?
  7. Kondiktionssperre § 817 S. 2 BGB bei beiderseitigem Verstoß?

Typische Fallstricke

  • § 134 BGB erfordert ein Verbotsgesetz — nicht jede Rechtsnorm ist ein Verbotsgesetz i.S.d. § 134 BGB.
  • Wucher nach § 138 Abs. 2 BGB erfordert kumulativ: Schwächelage und subjektive Ausbeutung.
  • § 138 Abs. 1 BGB-Sittenwidrigkeit ist keine Auffangnorm für alle ungünstigen Verträge.
  • Kondiktionssperre nach § 817 S. 2 BGB gilt nur bei beiderseitigem Verstoß.

Output

  • Prüfungsschema § 134 vs. § 138 BGB mit Abgrenzung
  • Wucher-Prüfungsraster nach § 138 Abs. 2 BGB
  • Gutachtenstil-Abschnitt mit Subsumtion
  • Klausurlösungsskizze mit Nichtigkeitsfolge und Rückabwicklung

Quellen

Vertiefung

§ 134 BGB vs. § 138 BGB

§ 134 BGB: Gesetzliches Verbot. Das Rechtsgeschäft verstößt gegen eine gesetzliche Norm, die ein bestimmtes Rechtsgeschäft ausdrücklich oder implizit untersagt. Bsp.: § 1 GWB-Verbot, § 22 RDG-Verbot der unentgeltlichen Rechtsberatung.

§ 138 BGB: Sittenwidrigkeit. Kein konkretes gesetzliches Verbot, aber das Rechtsgeschäft verstößt gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden. Auffangtatbestand.

Rechtsfolgen und Teilnichtigkeit

Beide Normen führen grundsätzlich zur Gesamtnichtigkeit. § 139 BGB ermöglicht Teilnichtigkeit, wenn das Rechtsgeschäft ohne den nichtigen Teil noch Bestand haben kann und dies dem mutmaßlichen Parteiwillen entspricht.

Klausur-Checkliste §§ 134 und 138 BGB

  • § 134 BGB: Welches gesetzliche Verbot ist einschlägig — Schutznorm oder Verbotsnorm?
  • Rechtsfolge bei § 134 BGB: Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts oder nur der verbotswidrigen Partei?
  • § 138 Abs. 1 BGB: Sittenwidrig nach Anstandsgefühl aller billig Denkenden?
  • § 138 Abs. 2 BGB: Wucher-Tatbestand — Missverhältnis und Ausbeutungselement?
  • Teilnichtigkeit nach § 139 BGB: Kann Rest wirksam bleiben?

What ships with it

Read from the repository

Just SKILL.md. No reference files, no scripts.

Keep looking

Skills are one crate of 326,059. Ordering is by how many stacks a row turns up in, so the top of any crate is what has actually been picked rather than what has the most stars.