Wunschermittlung unterstuetzte entscheidung
Wenn es um Wunschermittlung und unterstützte Entscheidung in Betreuungsrecht geht: ordnet Akteninhalt, Belege, Lücken und Nachforderungen; liefert eine Schnittstellenkarte mit Kollisions-, Zuständigkeits- und Nachweisfragen.From its SKILL.md
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Wunschermittlung und unterstützte Entscheidung
Normenanker
Arbeitsfokus: Wunschermittlung und unterstützte Entscheidung. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
§ 1358 BGB— Ehegattenvertretung in Gesundheitsangelegenheiten.§ 1814 Abs. 3 BGB— Nachrang der Betreuung bei ausreichender anderer Hilfe.§ 1820 BGB— Vorsorgevollmacht und Kontrollbetreuung live prüfen.§ 1821 Abs. 1 BGB— Wunsch und Präferenzen.§ 1827 BGB— Patientenverfügung.§ 1828 BGB— mutmaßlicher Wille.§ 278 FamFG— persönliche Anhörung.§ 5 BtOG— Unterstützung zur Betreuungsvermeidung.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
Prüfpfad
- Aktueller Wunsch: Was sagt oder zeigt die betreute Person jetzt?
- Verstehen ermöglichen: Brille, Hörgerät, Dolmetscher, leichte Sprache, vertraute Umgebung, Pausen, Bilder, Angehörige als Kommunikationshilfe.
- Frühere Wünsche: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Briefe, Gewohnheiten, Lebensstil.
- Konkrete Entscheidung: Geht es um Wohnen, Gesundheit, Geld, Kontakt, Vertrag, Gericht, Behörde?
- Risiko: Droht erhebliche Selbstschädigung oder Fremdgefährdung?
- Milderes Mittel: Kann der Wunsch sicherer umgesetzt werden?
- Dokumentation: Wer war dabei, was wurde gefragt, was wurde verstanden, welche Alternative wurde erklärt?
Wunschvermerk
Wunsch-/Entscheidungsvermerk
Datum/Uhrzeit:
Ort:
Anwesende:
Thema:
Wunsch der betreuten Person:
Wie wurde der Wunsch ermittelt?
Welche Informationen/Alternativen wurden erklärt?
Risiken:
Entscheidung des Betreuers:
Warum entspricht die Entscheidung dem Wunsch oder warum ausnahmsweise nicht?
Red Flags
- Entscheidung wird nur mit “das ist besser für sie” begründet.
- Angehörige sprechen über die betreute Person hinweg.
- Heim/Bank/Behörde drängt auf schnelle Unterschrift.
- Frühere klare Wünsche werden ignoriert.
- Kommunikationshindernisse werden als fehlender Wille missverstanden.
Normanker
- § 1821 BGB: Unterstützung, Wunschbefolgung, mutmaßlicher Wille.
- § 1814 BGB: Betreuung nur erforderlich, wenn andere Hilfen nicht ausreichen.
- UN-BRK Art. 12 als Leitbild unterstützter Rechts- und Handlungsfähigkeit; konkrete Umsetzung erfolgt über deutsches Betreuungsrecht.
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