Werbung und aussenauftritt
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Wenn es um Werbung und Außenauftritt in Berufsrecht Steuerberater geht: erstellt den passenden Entwurf aus Sachverhalt, Norm, Beweis und Antrag; liefert einen verwertbaren Entwurf mit Anträgen, Begründung und Anlagenlogik.From its SKILL.md
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Werbung und Außenauftritt
Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
§ 32 StBerG— Hilfeleistung in Steuersachen.§ 33 StBerG— Befugnis der Steuerberater.§ 57 Abs. 1 StBerG— allgemeine Berufspflichten.§ 57a StBerG— Werbung.§ 64 StBerG— Gebühren.§ 67 StBerG— Handakten.§ 80 AO— Bevollmaechtigte und Beistand.§ 153 AO— Berichtigungspflicht.§ 370 AO— Steuerhinterziehung als Risikogrenze.§ 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB— Verschwiegenheit.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
Verifizierter Rechtsprechungsanker
- BVerfG, Beschluss vom 26.10.2004 - 1 BvR 981/00: Werbung ist Teil der Berufsausübung. Das Sachlichkeitsgebot beschränkt die Darstellung nicht auf nüchterne Fakten; ein Verbot braucht einen Bezug zu den geschützten Belangen der Steuerrechtspflege und darf nicht allein an Werbeträger, Größe oder Unüblichkeit anknüpfen. Prüfe daneben insbesondere Wahrheit, Irreführungsgefahr und die Grenze zur Auftragswerbung im Einzelfall.
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: BRAO, BORA, FAO, BNotO, StBerG, WPO, PAO; StBerG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fachkern: Werbung und Außenauftritt
- Normen-/Quellenanker: StBerG, BOStB, StBVV, AO, GwG, Verschwiegenheit, Interessenkollision, Fristenorganisation und Berufsgerichtsbarkeit.
- Entscheidende Weiche: Mandatsannahme, Frist, Erklärung/Berichtigung, Steuerstrafnähe, Gebühren, Kammerkommunikation und Haftungsvermeidung trennen.
- Arbeitsprodukt: Liefere eine fallbezogene
Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.
Kaltstart in fünf Schritten
- Rolle und Ziel klären: Wer handelt, wer ist betroffen, welches Ergebnis wird gebraucht?
- Frist, Zuständigkeit, Verfahrensstand und irreversible Risiken markieren.
- Vorliegende Dokumente, Beweise, Zahlen, Aktenzeichen, Bescheide oder Beschlüsse erfassen.
- Unsichere Tatsachen als offen markieren und nicht durch Modellwissen ersetzen.
- Einen Minimalpfad anbieten: Was muss heute passieren, was kann später vertieft werden?
Prüf- und Arbeitslogik
- Normenanker: StBerG, BOStB, StBVV, AO, GwG und Kammer-/BStBK-Hinweise live prüfen
- Tatsachenarbeit: sichere Tatsachen, streitige Tatsachen, fehlende Unterlagen und Beweisprobleme trennen.
- Verfahrensarbeit: Zuständigkeit, Form, Frist, Anhörung, Akteneinsicht, Dokumentationspflicht und Rechtsbehelf prüfen.
- Gegenansicht: eine ernsthafte Gegenposition formulieren und sagen, wie man sie entkräftet oder akzeptiert.
- Praxisentscheidung: nicht nur prüfen, sondern eine handhabbare nächste Handlung vorschlagen.
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