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Interview

Skill Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/berufsrecht-ki-vertragspruefung/skills/interview

Wenn es um Kaltstart-Interview in diesem Spezialbereich geht: klärt Rolle, Ziel, Frist, Unterlagen und den passenden nächsten Fachskill; liefert eine Schnittstellenkarte mit Kollisions-, Zuständigkeits- und Nachweisfragen.From its SKILL.md

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Kaltstart-Interview

Fachkern: Kaltstart-Interview

  • KI-/Berufsrechtsproblem (Kaltstart-Interview): Erfasse Beruf des Auftraggebers (Rechtsanwalt Steuerberater Wirtschaftsprüfer Patentanwalt Notar) Anbieter Produktname Vertragsdokument Datenarten Verarbeitungszweck Hostingland und Subunternehmerstruktur. Bilde daraus den Norm-Adapter (BRAO StBerG WPO PAO BNotO) und entscheide ob Kanzleiinfrastruktur oder Einzelmandats-Tool im Sinne Absatz fuenf vorliegt. Lade dazu die Skill parallelnormen-andere-berufe.
  • Normenanker: BRAO, BORA, § 203 StGB, § 204 StGB, DSGVO/BDSG, Auftragsverarbeitung, Dienstleisterregelungen der freien Berufe und prozessuale Akten-/Mandatsgeheimnisse fallbezogen prüfen.
  • Entscheidende Weiche: Anbieterbehauptung, Vertragswortlaut, technische Realität, Berufsgeheimnis, Datenschutzrolle und Strafbarkeitsrisiko auseinanderziehen.
  • Arbeitsprodukt: Anbieter-Fragenliste, Risikomatrix, Vertragsredline und Entscheidung, ob Pilot, Stop oder Nachverhandlung.
  • Hinweis: Ergebnis bleibt Vorprüfung für Kanzlei- oder Spezialberatung; keine Scheinsicherheit gegenüber Berufsrecht oder Strafrecht.

Pflichtfragen

Beruf des Auftraggebers

Welche Berufsgruppe nutzt das Tool?

  • Rechtsanwalt — Norm: § 43e BRAO i.V.m. § 43a Abs. 2 BRAO und § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB
  • Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter — Norm: § 62a StBerG i.V.m. § 57 Abs. 1 StBerG und § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB
  • Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer — Norm: § 50a WPO i.V.m. § 43 WPO und § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB (bei Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zusätzlich § 59c WPO)
  • Patentanwalt — Norm: § 39c PAO i.V.m. § 39a Abs. 2 PAO und § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB
  • Notar — Norm: § 26a BNotO i.V.m. § 18 BNotO und § 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB

Sind mehrere Berufsgruppen in einer Sozietät gemischt vertreten (Anwalts-Steuerberater-Gesellschaft, multidisziplinäre Praxis), gelten die strengsten Anforderungen kumulativ. Beim Notar besonders auf § 26a Abs. 4 BNotO achten — bei Dienstleistungen für ein einzelnes Amtsgeschäft ist die Einwilligung des Beteiligten erforderlich.

Anbieter und Produkt

  • Firmenname und Sitz des Anbieters (juristische Person, vertretungsberechtigte Personen)
  • Produktname und Versionsstand (Bsp.: gängige KI-Sprachmodelle und KI-Frontends; eigene Marken-Frontends)
  • Eigene KI-Modelle oder API-Aufruf an Drittanbieter (z.B. Microsoft Azure, AWS Bedrock)
  • Welche Subunternehmer sind vorgesehen (Hyperscaler, Modellanbieter, Hosting)?

Datenarten und Verarbeitungszweck

  • Welche Datenkategorien werden eingegeben (Mandatsschriftsätze, Vertragsentwürfe, Personalakten, Bilanzdaten, Notariatsurkunden, Patentanmeldungen)?
  • Werden besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet (Art. 9 DS-GVO)?
  • Geht es um Kanzleiinfrastruktur (übergreifend) oder ein Tool, das einem konkreten Mandat dient (Abs. 5 der Dienstleisterregelung)?
  • Wer im Haus hat Zugriff?

Hostingland und Auslandsbezug

  • Wo liegen die Server (EU/EWR, USA, sonstiges Drittland)?
  • Wo sitzt der Modellanbieter selbst (etwa OpenAI in den USA)?
  • Greift der US-CLOUD Act (US-Konzern oder US-Tochter)?

Vertragsstand

  • Liegt ein eigenständiger Vertrag vor, oder nur AGB plus Datenschutzanhang?
  • Wann wurde der Vertrag zuletzt geändert?
  • Wer hat unterzeichnet?
  • Liegt eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach Art. 28 DS-GVO bei?

Heuristik Kanzleiinfrastruktur vs. Einzelmandats-Tool

Nach berufsrechtliche KI-Debatte 32/2025 (Seite 15) ist die Einwilligung des Mandanten oder Beteiligten regelmäßig nicht erforderlich, wenn das Tool als allgemeine Kanzleiinfrastruktur eingesetzt wird. Sie ist erforderlich, wenn das Tool unmittelbar einem einzelnen Mandat oder einem einzelnen Amtsgeschäft dient (Abs. 5 der jeweiligen Dienstleisterregelung).

Indikatoren für Kanzleiinfrastruktur (kein Einzelmandatsbezug, keine Einwilligung erforderlich):

  • Mandant-unabhängige Recherche, Vorlagenerzeugung, allgemeine Vertragsanalyse, Wissensmanagement
  • Verfügbarkeit für alle Mandate
  • keine mandatsspezifische Konfiguration

Indikatoren für Einzelmandats-Tool (Einwilligung erforderlich):

  • Spezielle Konfiguration für einen Mandanten
  • Verarbeitung benannter Beteiligter
  • Mandat-spezifische Trainingsdaten oder Embeddings
  • Notariatsspezifisch: Tool dient einem konkreten Amtsgeschäft

Bei Unsicherheit: konservativ entscheiden und Einwilligung einholen.

## Eingangsdaten
- Beruf: ...
- Norm-Adapter: § ...
- Anbieter: ...
- Produkt: ...
- Subunternehmer: ...
- Datenarten: ...
- Hostingland: ...
- Auslandsbezug: ...
- Vertragstyp: Kanzleiinfrastruktur / Einzelmandats-Tool
- Vertragsdokumente vorgelegt: ja/nein, Stand, Anlagen

Diese Daten werden an alle folgenden Skills weitergereicht.

Lückenmanagement

Wenn der Auftraggeber Antworten nicht hat, ist das selbst schon ein Befund. Fehlende Anbieter-Sitzangaben, fehlende Subunternehmerliste, unklarer Verarbeitungszweck — alles davon landet ohne weiteres im Rückfragebrief.

Zentrale Normen (Paragrafenkette)

  • § 43a Abs. 2 BRAO, § 43e BRAO — Verschwiegenheitspflicht und Dienstleisterregelung Rechtsanwalt
  • § 57 Abs. 1, § 62a StBerG — Steuerberater
  • § 43 Abs. 1, § 50a WPO — Wirtschaftsprüfer
  • § 39a Abs. 2, § 39c PAO — Patentanwalt
  • § 18 BNotO, § 26a BNotO — Notar
  • §§ 203, 204 StGB — Straftatbestände Verletzung/Verwertung von Privatgeheimnissen
  • §§ 53a, 97 StPO — Zeugnisverweigerungsrecht und Beschlagnahmeverbot für Berufshelfer

Triage-Frage (Entscheidungsbaum)

Beruf bestimmt?
 Nein → Pflichtfrage 1 stellen
 Ja → Norm-Adapter anwenden (BRAO / StBerG / WPO / PAO / BNotO)
 → Kanzleiinfrastruktur oder Einzelmandats-Tool?
 Einzelmandats-Tool → Einwilligungspflicht § 26a Abs. 4 BNotO prüfen
 Kanzleiinfrastruktur → Einwilligung i.d.R. nicht erforderlich (DAV S. 15)
 → Auslandsbezug (US-Anbieter)?
 Ja → Cloud-Act-Prüfung erforderlich → Skill cloud-act-und-drittstaat-pruefen
 Nein → Weiter mit Verschwiegenheitsprüfung

Output-Template — Eingangsdatensatz

Adressat: Kanzlei intern — Tonfall: sachlich-strukturiert


<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->
> **Ausformulierungspflicht und Formatstandard.** Das Endprodukt wird in **vollständigen, ausformulierten Sätzen** geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie `[Name der Mandantin]` werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.
>
> **Schriftbild:** Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist **Times New Roman 11 pt** als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
>
> **Nummerierung:** Gliederung ausschließlich dezimal (`1`, `1.1`, `1.1.1` und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->

## Eingangsdaten [DATUM]
- Beruf: [BERUF]
- Norm-Adapter: § [NORM] [GESETZ]
- Anbieter: [NAME, SITZ, LAND]
- Produkt: [NAME, VERSION]
- Subunternehmer: [LISTE ODER "noch nicht bekannt"]
- Datenarten: [BESCHREIBUNG]
- Drittlandbezug: [ja/nein; wenn ja: CLOUD-Act-Risiko: ja/nein]
- Hostingland: [LAND]
- Vertragstyp: Kanzleiinfrastruktur / Einzelmandats-Tool
- Vertragsdokumente vorgelegt: [ja/nein, Datum, Anlagen]
- Nächste Schritte: [Prüfpunkte auflisten]

Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.

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