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Consumer ki vs 43e dienstleister

Skill Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/berufsrecht-ki-vertragspruefung/skills/consumer-ki-vs-43e-dienstleister

Wenn es um Consumer-digitale Werkzeuge vs. Paragraf-43e-Dienstleister in anwaltlichem Berufsrecht und Vertragsprüfung geht: ordnet Sachverhalt, Norm, Beweislast, Gegenargumente und nächsten Schritt; liefert eine Schnittstellenkarte mit Kollisions-, Zuständigkeits- und Nachweisfragen. Auswahlstichwort: Consumer Ki Vs 43e Dienstleister; Arbeitsfeld: anwaltlichem Berufsrecht und Vertragsprüfung.From its SKILL.md

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Consumer-KI vs. §-43e-Dienstleister

Ziel

Dieser Skill verhindert den häufigsten Denkfehler: Nicht jede KI ist berufsrechtlich gleich. Ein öffentliches Frontend ohne berufsspezifische Verpflichtung ist etwas anderes als ein bewusst beauftragter Dienstleister, der in Textform auf Berufsgeheimnisse, strafrechtliche Folgen und Subunternehmerkontrolle verpflichtet wird.

Abfrage

  1. Welches Tool, welche Produktvariante, welcher Vertrag?
  2. Public Account, Team Account, Enterprise Contract, Kanzleisoftware oder eigene API?
  3. Welche Daten: anonym, pseudonym, Mandatsdaten, Geschäftsgeheimnisse, besondere Kategorien, Gegnerdaten?
  4. Nutzt der Anbieter Eingaben für Training, Produktverbesserung, Qualitätsanalyse, Support oder Abuse Monitoring?
  5. Wo sitzen Anbieter, Hosting, Subunternehmer, Support und Muttergesellschaft?
  6. Ist das Tool allgemeine Kanzleiinfrastruktur oder unmittelbar für ein Einzelmandat?

Einordnung

TypMandatsdaten?Kernprüfung
Öffentliches Consumer-ToolNein, außer anonymisiert/abstrahiertKeine §-43e-Verpflichtung; Geheimnisschutz durch Nichtoffenlegung.
Enterprise-Tool ohne BerufsgeheimniszusatzNur nach PrüfungVertrag kann zu dünn sein; § 43e Abs. 3 konkret nachverhandeln.
Kanzleisoftware mit KI-ModulMöglichDienstleisterregelung, AVV, TOM, No-Training, Supportzugriff, Löschkonzept.
§-43e-konform verpflichteter KI-DienstleisterMöglichErforderlichkeit, Textform, Belehrung, Subunternehmer, Drittstaat, Endkontrolle.
Mandatsspezifisches ExpertentoolMöglich, aber sensibelZusätzlich Mandantenbezug und § 43e Abs. 5 prüfen.

Entscheidungssatz

Formuliere nie pauschal "KI mit Mandatsdaten ist verboten" oder "Enterprise reicht". Formuliere: Zulässig ist nur die konkret erforderliche Offenlegung an einen hinreichend gebundenen, kontrollierten und dokumentierten Dienstleister; alles andere bleibt anonymisierte Nutzung oder Sperrfall.

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