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Avv grenzpruefung brki anbieter eu

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Wenn es um AVV-Grenzprüfung Datenschutz in diesem Spezialbereich geht: zerlegt Ergebnis, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und Gegenposition; liefert eine Beweislast- und Substantiierungsmatrix Stichwort für die Auswahl: Avv Grenzpruefung Brki Anbieter EU.From its SKILL.md

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SKILL.md

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AVV-Grenzprüfung Datenschutz

Arbeitsbereich

Kanzlei nutzt KI-Dienstleister und prüft ob AVV nach Art. 28 DSGVO die berufsrechtliche Prüfung ersetzt. Berufsrecht laeuft parallel und ist strenger als Datenschutzrecht. Normen Art. 28 DSGVO §§ 43e BRAO 62a StBerG. Prüfraster AVV-Prüfpunkte Berufsrecht-Parallelitaet Abgrenzungspunkte Stolperfallen. Output Parallelprüfungs-Vermerk Lückenliste. Abgrenzung zu verschwiegenheitsklausel-prüfen (Verschwiegenheit-Hauptprüfung) und gutachten-erstellen (Gesamtgutachten). Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: BRAO, BORA, FAO, BNotO, StBerG, WPO, PAO; StGB §§ 13, 22, 23, 25, 32, 35, 46, 47, 56, 57, StPO §§ 100a, 102, 105, 112, 136, 137, 140, 147, 152, 153a, 244, 257c, 261, 264, 265, 267, 304, 341, 344, 349; § 43e BRAO — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Fachkern: AVV-Grenzprüfung Datenschutz

  • KI-/Berufsrechtsproblem (AVV-Grenzprüfung Datenschutz): Kanzlei nutzt KI-Dienstleister und prüft ob AVV nach Art. 28 DSGVO die berufsrechtliche Prüfung ersetzt. Berufsrecht laeuft parallel und ist strenger als Datenschutzrecht. Normen Art. 28 DSGVO §§ 43e BRAO 62a StBerG. Prüfraster AVV-Prüfpunkte Berufsrecht-Parallelitaet Abgrenzungspunkte Stolperfallen. Output Parallelprüfungs-Vermerk Lückenliste. Abgrenzung zu verschwiegenheitsklausel-prüfen (Verschwiegenheit-Hauptprüfung) und gutachten-erstellen (Gesamtgutachten).
  • Normenanker: BRAO, BORA, § 203 StGB, § 204 StGB, DSGVO/BDSG, Auftragsverarbeitung, Dienstleisterregelungen der freien Berufe und prozessuale Akten-/Mandatsgeheimnisse fallbezogen prüfen.
  • Entscheidende Weiche: Anbieterbehauptung, Vertragswortlaut, technische Realität, Berufsgeheimnis, Datenschutzrolle und Strafbarkeitsrisiko auseinanderziehen.
  • Arbeitsprodukt: Anbieter-Fragenliste, Risikomatrix, Vertragsredline und Entscheidung, ob Pilot, Stop oder Nachverhandlung.
  • Hinweis: Ergebnis bleibt Vorprüfung für Kanzlei- oder Spezialberatung; keine Scheinsicherheit gegenüber Berufsrecht oder Strafrecht.

Triage zu Beginn — kläre vor der Prüfung

  1. Liegt überhaupt eine AVV nach Art. 28 DSGVO vor? (Vertragsdokument, Datum, Unterzeichnung)
  2. Verarbeitet der Anbieter personenbezogene Daten — oder nur nicht-personenbezogene Geheimnisse (Strategiedokumente, anonymisierte Vertragsanalyse)?
  3. Welcher Berufsträger ist betroffen (Rechtsanwalt, Steuerberater, Notar)? Norm-Adapter festlegen.
  4. Handelt es sich um Kanzleiinfrastruktur oder ein Einzelmandats-Tool (§ 26a Abs. 4 BNotO: Sonderfall)?
  5. Sind die parallelen Prüfbereiche (Verschwiegenheit, Belehrung §§ 203/204 StGB, Subunternehmer) bereits separat abgearbeitet?
  • Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist für den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)

Zweck dieser Skill

Diese Skill ist bewusst eine Grenzprüfung, keine vertiefte Datenschutzprüfung. Das Plugin behandelt das Berufsrecht und das Strafrecht. Die datenschutzrechtliche Prüfung ist eine eigene, parallele Aufgabe — sie wird häufig mit der berufsrechtlichen Prüfung verwechselt oder vermischt.

Das Plugin datenschutzrecht im selben Repository deckt diese Prüfung ab.

Was die AVV regelt — und was nicht

Die Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach Art. 28 DSGVO regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten. Sie regelt:

  • Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung
  • Kategorien betroffener Personen und Datenarten
  • Pflichten und Rechte des Verantwortlichen
  • Weisungsbindung des Auftragsverarbeiters
  • TOM (Art. 32 DSGVO)
  • Unterauftragnehmer (Art. 28 Abs. 4 DSGVO)
  • Mitwirkungspflichten
  • Löschung am Vertragsende

Die AVV regelt nicht das Berufsgeheimnis. Sie schützt nicht die Verschwiegenheit als solche, sondern den personenbezogenen Datenschutz. Beide Schutzregimes laufen parallel.

Zentrale Normen

  • Art. 28 DSGVO — Auftragsverarbeitung: Pflicht zur AVV, Mindestinhalt, Unterauftragnehmer-Klausel
  • Art. 32 DSGVO — Technische und organisatorische Maßnahmen
  • Art. 83 Abs. 4 DSGVO — Bußgeld bis 10 Mio. EUR oder 2 % Jahresumsatz bei Verstoß gegen Art. 28
  • §§ 43e BRAO, 62a StBerG, 50a WPO, 39c PAO, 26a BNotO — Berufsrecht läuft parallel
  • §§ 203, 204 StGB — Strafrecht: Verschwiegenheitspflicht als Straftatbestand

Was das Berufsrecht zusätzlich verlangt

Die berufsrechtliche Dienstleisterregelung (§§ 43e BRAO, 62a StBerG, 50a WPO, 39c PAO, 26a BNotO) verlangt darüber hinaus:

  • Verschwiegenheitspflicht in Textform — auch wenn keine personenbezogenen Daten verarbeitet werden (z.B. anonymisierte Vertragsanalyse)
  • Strafrechtliche Belehrung (§§ 203, 204 StGB)
  • Festlegung Subunternehmer mit berufsrechtlicher (nicht datenschutzrechtlicher) Weiterverpflichtung
  • Beachtung des § 203 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 StGB (Sekundärpflicht)

Entscheidungsbaum

AVV vorhanden?
 Nein → DSGVO-Verstoß bei personenbezogenen Daten; separate Meldung nötig
 Ja → Inhalt nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO vollständig?
 Nein → Lücken dokumentieren; Rückfragebrief
 Ja → Berufsrechtliche Verschwiegenheitsverpflichtung separat?
 Nein → Muss separat/zusätzlich vereinbart werden
 Ja → Strafrechtliche Belehrung §§ 203/204 StGB enthalten?
 Nein → Ergänzungsklausel erforderlich
 Ja → GRÜN: AVV-Prüfung abgeschlossen; Berufsrecht separat OK

Prüfschema

Vorab: Der untenstehende ist die typische Standardlinie. Wenn die Mandantenlage abweicht (siehe "Strategische Optionen" oben), sind die Schritte entsprechend zu verkuerzen, umzustellen oder durch ein anderes Skill zu ersetzen — der ist Leitfaden, nicht Pflichtprogramm.

PunktStatusBemerkung
AVV nach Art. 28 DSGVO liegt vor
Aktueller Stand (Datum, Version)
Datenkategorien sind beschrieben
TOM nach Art. 32 DSGVO (Anlage)
Subunternehmer nach Art. 28 Abs. 4 DSGVO (Anlage)
Drittlandsübermittlung geregelt (SCC, Adequacy)
Verweis auf Berufsrecht im Vertrag
Verschwiegenheitsverpflichtung separat
Strafrechtliche Belehrung §§ 203/204 StGB

Typische Stolperfallen

  • Anbieter argumentiert, die AVV decke alles ab — sie deckt das Berufsrecht nicht ab
  • AVV verweist auf US-Datenschutzstandards — DSGVO-konform fraglich
  • Pseudonymisierung wird angepriesen als "berufsrechtlich notwendig" — sie ist es nach DAV S. 11 nicht
  • Trennung von Verschwiegenheit und Datenschutz fehlt
  • Berufsrechtliche Verpflichtung in der AVV "versteckt" — sollte eigenständig erfolgen

Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)

Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu prüfen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.

KonstellationEmpfohlener Weg
Standard — AVV-Grenzfall prüfen ob AV oder gemeinsame VerantwortlichkeitPrüfschema unten; Template für Ergebnis-Memo
Variante A — AVV eindeutig erforderlichDirekt zu AVV-Erstellung (skill avv-pruefung) wechseln
Variante B — gemeinsame Verantwortlichkeit wahrscheinlichArt. 26 DSGVO Vereinbarung statt AVV; Template anpassen
Variante C — kein Auftragsverhaeltnis sondern eigenstaendige VerarbeitungKeine AVV; separate Datenschutzvereinbarung prüfen

Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.

Output-Template — Parallelpruefungs-Vermerk

Adressat: Kanzlei intern — Tonfall: sachlich-juristisch

Interner Compliance-Vermerk — Schnittstelle AVV/Berufsrecht
Datum: [DATUM]
Anbieter: [NAME ANBIETER]
Produkt: [PRODUKTNAME]
Berufsgruppe: [BERUF]

A) AVV-Befund (Art. 28 DSGVO)
AVV vorhanden: ja / nein
Inhalt vollstaendig: ja / teilweise / nein
Luecken: [BESCHREIBUNG]

B) Berufsrechtlicher Befund (§§ 43e BRAO / 62a StBerG / ...)
Verschwiegenheitsklausel in Textform: ja / nein
Strafrechtliche Belehrung §§ 203/204 StGB: ja / nein
Subunternehmer-Weiterverpflichtung: ja / nein

C) Ergebnis
AVV-Status: GRUEN / GELB / ROT
Berufsrecht-Status: GRUEN / GELB / ROT
Empfehlung: [Vertragsnutzung freigegeben / Nachverhandlung / Ablehnung]

Unterschrift: [SACHBEARBEITER]

--- vor Versand klären ---

  1. Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Bestand / Abfindung / Reputation / Schnelle Loesung]
  2. Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestabfindung / Freistellung / Zeugnisformulierung]
  3. Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgespraech / Settlement vor Klageerhebung]

Quellenkontrolle

Berufsrecht, Geheimnisschutz und Datenschutz getrennt prüfen: Paragraf 43a Absatz 2 und Paragraf 43e BRAO, Paragraf 2 BORA, Paragraf 203 StGB sowie Artikel 28 und 32 DSGVO. Eine Gerichtsentscheidung nur einsetzen, wenn ihr Sachverhalt die konkrete Vertrags-, Verschwiegenheits- oder Sicherheitsfrage trägt; ein nicht erläutertes Aktenzeichen ist kein Rechtsanker.

Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.

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