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Anfg anfechtungsklage prozessuales

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Wenn es um Anfechtungsklage AnfG — Prozessuales in bereicherungs-und-anfechtungsrecht-prüfer geht: erstellt den passenden Entwurf aus Sachverhalt, Norm, Beweis und Antrag; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md

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Anfechtungsklage AnfG — Prozessuales

Triage — kläre vor Klageerhebung

  1. Liegt ein vollstreckbarer Titel gegen den Schuldner vor (§ 2 AnfG)?
  2. Ist die Verjährungsfrist nach §§ 195 199 BGB (3 Jahre) noch nicht abgelaufen?
  3. Ist nach Paragraf 13 ZPO der Streitwert für das Amtsgericht (bis einschließlich 10.000 Euro) oder für das Landgericht (darüber) erreicht, oder greift eine Sonderzuweisung?
  4. Wird Duldung (Regelfall) oder Wertersatz (bei Untergang des Gegenstands) beantragt?

Zentrale Normen

  • § 2 AnfG — Anfechtungsberechtigung (Titel, fällige Forderung, Fruchtlosigkeit)
  • § 11 AnfG — Rechtsfolge: Duldung der Zwangsvollstreckung
  • § 13 AnfG — Klage oder Widerspruch in der Zwangsvollstreckung
  • §§ 195 199 BGB — Regelmässige Verjährungsfrist 3 Jahre ab Kenntnis
  • Paragrafen 23 Nummer 1, 71 Absatz 1 GVG: sachliche Zuständigkeit grundsätzlich Amtsgericht bis einschließlich 10.000 Euro, Landgericht darüber.
  • §§ 888 890 ZPO — Vollstreckung aus Duldungsurteil

Klageform

Die Anfechtung nach dem AnfG kann nach § 13 AnfG durch Klage oder (in laufenden Vollstreckungsverfahren) durch Widerspruch gegen die Zwangsvollstreckung geltend gemacht werden.

Klagefrist und Verjährung

Kein gesetzlich festgelegter Klagezwang; jedoch läuft die Verjährung des Anfechtungsanspruchs nach § 195 BGB in drei Jahren ab Kenntnis von Rechtshandlung und Anfechtungsgrund (§ 199 Abs. 1 BGB). Anfechtungsklage ist als verjährungshemmende Maßnahme zu verstehen.

Sachliche Zuständigkeit

  • Bis einschließlich 10.000 Euro: Amtsgericht (Paragraf 23 Nummer 1 GVG).
  • Über 10.000 Euro: Landgericht (Paragraf 71 Absatz 1 GVG), sofern keine wertunabhängige Zuweisung eingreift.
  • Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wert des angefochtenen Gegenstands.

Örtliche Zuständigkeit

Allgemeiner Gerichtsstand des Anfechtungsgegners (§ 12 ZPO, §§ 13 17 ZPO). Kein besonderer Gerichtsstand im AnfG selbst.

Klageantrag — Tenor

Duldungsantrag: Der Beklagte wird verurteilt, die Zwangsvollstreckung in [konkret bezeichneten Gegenstand] zu dulden, soweit dies zur Befriedigung der vollstreckbaren Forderung des Klägers gegen [Schuldner] aus dem Urteil des [Gericht] vom [Datum] in Höhe von [Betrag] erforderlich ist.

Hilfsantrag Wertersatz: Hilfsweise: Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR [Betrag] zu zahlen.

Streitwert

Wert des angefochtenen Gegenstands, maximal begrenzt auf die Höhe der vollstreckbaren Forderung des Gläubigers.

Vollstreckung

Das Anfechtungsurteil verpflichtet zur Duldung; Vollstreckung erfolgt nach §§ 888 890 ZPO (Ordnungsgeld oder Ordnungshaft) oder durch unmittelbare Zwangsvollstreckung in den Gegenstand.

Output-Template Klageantrag AnfG

Adressat: Gericht — Tonfall: sachlich-juristisch

An das [GERICHT]

Klage

des [KLÄGER NAME] — Kläger —
gegen
[ANFECHTUNGSGEGNER NAME] — Beklagter —

wegen Duldung der Zwangsvollstreckung (§§ 2 11 13 AnfG)

Anträge:
1. Der Beklagte wird verurteilt, die Zwangsvollstreckung in [GEGENSTAND KONKRET BEZEICHNEN]
 zu dulden, soweit dies zur Befriedigung der vollstreckbaren Forderung des Klägers gegen
 [SCHULDNER] aus [TITEL] in Höhe von EUR [BETRAG] erforderlich ist.
2. Hilfsweise: Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR [BETRAG] zu zahlen.

Streitwert: EUR [WERT DES GEGENSTANDS max. FORDERUNGSHÖHE]

Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.

<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->

Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie [Name der Mandantin] werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.

Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.

Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (1, 1.1, 1.1.1 und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.

<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->

Materien- und Quellenkontrolle

Anfechtung einer Willenserklärung nach Paragraf 119 oder 123 BGB, bereicherungsrechtliche Rückabwicklung nach Paragraf 812 folgende BGB, Gläubigeranfechtung nach dem Anfechtungsgesetz und Insolvenzanfechtung nach Paragraf 129 folgende InsO sind getrennte Anspruchssysteme. Zuerst Anspruchsberechtigter, Anfechtungsgegner, Rechtshandlung, Benachteiligung, subjektive Merkmale, Frist und Rechtsfolge bestimmen. Eine Entscheidung aus einem anderen System nur nach ausdrücklicher Prüfung ihrer Übertragbarkeit verwenden; jedes Zitat benötigt Gericht, Datum, Aktenzeichen, tragende Aussage und Quelle.

Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.

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