Schadensersatz nichtbefoerderung
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Wenn es um Schadensersatz wegen Nichtbefoerderung in Beamtenrecht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md
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Schadensersatz wegen Nichtbefoerderung
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: Widerspruch 1 Monat (VwGO § 70), Disziplinarverfahren nach BDG, Beihilfeantrag i.d.R. 1 Jahr, Beförderung-Auswahlentscheidung Bewährungsfristen.
- Tragende Normen verifizieren: BeamtStG §§ 3, 4, 21-25, 30, 33-41, BBG, BBesG, BeamtVG, LBG der Länder, GG Art. 33 Abs. 4 und 5, BDG, LDG, VwGO §§ 126 ff., LPVG/BPersVG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Dienstherr (Bund/Land/Kommune), Beamter, Dienstvorgesetzter, Personalrat, Personalvertretung, Disziplinarvorgesetzter, VG, OVG, BVerwG (2. Senat).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Ernennungsurkunde, dienstliche Beurteilung, Konkurrentenklage, Disziplinarverfügung, Versorgungsbescheid, Beihilfeantrag, Personalratsentscheidung — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
1. Zweck und Anwendungsfall
Skill für Mandanten, die in einer Konkurrentenauswahl unterlegen waren, deren Konkurrent inzwischen ernannt ist und bei denen sich nachtraeglich heraussstellt, dass die Auswahlentscheidung rechtsfehlerhaft war. Wegen Aemterstabilitaet bleibt nur der Sekundaeranspruch auf Schadensersatz.
2. Eingaben
- Datum Konkurrentenmitteilung
- Datum der Ernennung
- Auswahlfehler im Detail
- Geltendmachung im Eilrechtsschutz (gab es einen § 123-VwGO-Antrag)
- Statusamt und Besoldungsgruppe Mandant und Konkurrent
- Bei Beförderungswartelistensituation: hypothetische Reihenfolge
3. Ablauf / Checkliste
a) Anspruchsgrundlage
- Beamtenrechtlicher Schadensersatzanspruch — auf das Beamtenverhaeltnis als öffentlich-rechtliches Schuldverhaeltnis gestuetzt. BVerwG-Rechtsprechung, konkret vor Zitat frei prüfen (Gericht, Datum und Aktenzeichen vor Zitat frei prüfen).
b) Pflichtverletzung
- Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs aus Art. 33 Abs. 2 GG. Pflicht zur ermessens- und beurteilungsfehlerfreien Entscheidung.
c) Verschulden
- Verschulden des Dienstherrn ist erforderlich. Im Regelfall ist es bei rechtswidriger Auswahl indiziert.
d) Schaden
- Differenz zwischen erlangten und hypothetisch zustehenden Dienstbezuegen und Versorgungsansprueche.
- Auch ideeller Schaden grundsätzlich nicht erfasst.
e) Kausalitaet
- "Hypothetische Auswahl" — der Mandant muss bei fehlerfreiem Verfahren in einen rechtmäßigen Auswahlvorgang einbezogen worden waeren und ueberwiegend wahrscheinlich ausgewaehlt worden sein. Bei mehreren gleichwertigen Konkurrenten kann die Kausalitaet entfallen.
f) Pflicht zur vorrangigen Inanspruchnahme des Primaerrechtsschutzes
- Wer einen offensichtlich aussichtsreichen Eilantrag nach § 123 VwGO unterlassen hat, kann sich nicht auf den Sekundaeranspruch berufen. Das BVerwG verlangt vorrangiges Bemuehen um den Primaeranspruch (ständige Rechtsprechung, konkret vor Zitat frei prüfen).
g) Verjährung und Antragsfristen
- Beamtenrechtliche Geltendmachung im Vorverfahren erforderlich. Verjährungsfrist nach BGB analog drei Jahre — Einzelheiten landesrechtlich prüfen.
4. Quellenpflicht
- Normen: Art. 33 Abs. 2 GG; § 9 BBG; § 9 BeamtStG; §§ 280 ff. BGB analog; § 199 BGB analog.
- Rspr.: BVerwG zum beamtenrechtlichen Schadensersatzanspruch wegen Nichtbefoerderung — nur nach Live-Check mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und freier Quelle.
- Zitierregeln:
beamtenrecht/references/QUELLEN.md; keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate.
5. Ausgabeformat
- Anspruchsschreiben an den Dienstherrn.
- Klagebegruendung mit Kausalitaetsdarstellung und konkreter Schadensberechnung.
6. Verifizierte Quellenanker
- Art. 33 Abs. 2 GG: Bestenauslese nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.
- Art. 74 Abs. 1 Nr. 27 GG und Art. 70 GG: Statusrechtliche Bundeskompetenz, Laufbahn/Besoldung/Versorgung der Länder grundsätzlich Landesrecht.
- BeamtStG und BBG immer nach Dienstherr trennen; Landesbeamtengesetz und Beurteilungsrichtlinien live prüfen.
- BVerwG, 11.10.2016 - 2 C 11.15 als verifizierter Anker zu Art. 33 Abs. 2 GG und Eignungsanforderungen bei Höchstaltersgrenzen.
- Für Spezialfragen der dienstlichen Beurteilung, Anlassbeurteilung, Binnendifferenzierung und Auswahlgespräch keine privaten Datenbankzitate verwenden; konkrete Rechtsprechung nur nach Live-Check mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und freier Quelle.
7. Beispiel (Kurzfassung)
Konkurrent wurde 2024 zum A15 ernannt; Anlassbeurteilung des Mandanten war wegen unterlassenen Beurteilungsbeitrags rechtswidrig. Mandant hatte zuvor erfolgreich Eilantrag gestellt, der unterlag nur wegen unzureichender Glaubhaftmachung. Skill liefert Anspruchsschreiben und Schadensberechnung A14 zu A15-Differenz für zwoelf Monate plus Auswirkung auf Versorgung.
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