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Plausibilisierung gleicher gesamtnoten

Skill Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/beamtenrecht/skills/plausibilisierung-gleicher-gesamtnoten

Wenn es um Plausibilisierung gleicher Gesamtnoten in Beamtenrecht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md

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Plausibilisierung gleicher Gesamtnoten

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: Widerspruch 1 Monat (VwGO § 70), Disziplinarverfahren nach BDG, Beihilfeantrag i.d.R. 1 Jahr, Beförderung-Auswahlentscheidung Bewährungsfristen.
  • Tragende Normen verifizieren: BeamtStG §§ 3, 4, 21-25, 30, 33-41, BBG, BBesG, BeamtVG, LBG der Länder, GG Art. 33 Abs. 4 und 5, BDG, LDG, VwGO §§ 126 ff., LPVG/BPersVG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Dienstherr (Bund/Land/Kommune), Beamter, Dienstvorgesetzter, Personalrat, Personalvertretung, Disziplinarvorgesetzter, VG, OVG, BVerwG (2. Senat).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Ernennungsurkunde, dienstliche Beurteilung, Konkurrentenklage, Disziplinarverfügung, Versorgungsbescheid, Beihilfeantrag, Personalratsentscheidung — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

1. Zweck und Anwendungsfall

Skill für Konstellationen, in denen mehrere Bewerber dieselbe Gesamtnote in der dienstlichen Beurteilung erreichen. Die Auswahlentscheidung muss in diesem Fall in einer bestimmten Reihenfolge differenzieren; ein Auswahlvermerk, der diese Reihenfolge nicht abarbeitet, ist regelmaessig rechtswidrig.

2. Eingaben

  • Beurteilung Mandant und Konkurrent mit Einzelmerkmalen
  • Auswahlvermerk
  • Hinweise zu Hilfskriterien (Vorbeurteilung, Schwerbehinderung, Frauenfoerderung, Auslandsverwendung)
  • Stellenanforderungsprofil

3. Ablauf / Checkliste

a) Stufenfolge der Differenzierung

  1. Binnendifferenzierung der Gesamtnote durch ausschoepfende Wuerdigung des Beurteilungstextes (Spezifizierung der Note, Bewertungstendenz "oberer Bereich" oder "unterer Bereich").
  2. Vergleich der Einzelmerkmale, insbesondere derjenigen, die für den konkret zu besetzenden Dienstposten relevant sind.
  3. Vergleich auf der Grundlage der vorhergehenden Regelbeurteilungen ("Vorbeurteilungen").
  4. Hilfskriterien (Schwerbehinderung, Frauenfoerderplan, Auslandsverwendung, Dienstalter).
  5. Letztrangig Auswahlgespraech oder Assessment Center.

b) Reihenfolge ist verbindlich

  • Diese Reihenfolge ist nach staendiger Rechtsprechung des BVerwG einzuhalten; das Ueberspringen einzelner Stufen ist Verfahrensfehler.

c) Auswahlvermerk

  • Muss erkennbar machen, welche Stufen mit welchem Ergebnis abgearbeitet wurden.
  • Bloss formelhafte Begruendung ("der Konkurrent ueberzeugte im Gespraech mehr") genuegt nicht.

d) Gewichtung der Einzelmerkmale

  • Die Auswahl muss aufzeigen, welche Einzelmerkmale für den konkreten Dienstposten besonders gewichtet wurden und warum.

4. Quellenpflicht

  • Normen: Art. 33 Abs. 2 GG; § 9 BBG; §§ 22, 32 ff. BLV; einschlaegige Beurteilungsrichtlinien.
  • Rspr.: BVerwG zur Stufenfolge der Differenzierung — nur nach Live-Check mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und freier Quelle.
  • Zitierregeln: beamtenrecht/references/QUELLEN.md; keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate.

5. Ausgabeformat

  • Tabellenraster: "Stufe — Inhalt — Auswahlvermerk Ja/Nein — Defizit".
  • Schriftsatzbaustein "Anordnungsanspruch — Stufenfolgenverstoss".

6. Verifizierte Quellenanker

  • Art. 33 Abs. 2 GG: Bestenauslese nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.
  • Art. 74 Abs. 1 Nr. 27 GG und Art. 70 GG: Statusrechtliche Bundeskompetenz, Laufbahn/Besoldung/Versorgung der Länder grundsätzlich Landesrecht.
  • BeamtStG und BBG immer nach Dienstherr trennen; Landesbeamtengesetz und Beurteilungsrichtlinien live prüfen.
  • BVerwG, 11.10.2016 - 2 C 11.15 als verifizierter Anker zu Art. 33 Abs. 2 GG und Eignungsanforderungen bei Höchstaltersgrenzen.
  • Für Spezialfragen der dienstlichen Beurteilung, Anlassbeurteilung, Binnendifferenzierung und Auswahlgespräch keine privaten Datenbankzitate verwenden; konkrete Rechtsprechung nur nach Live-Check mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und freier Quelle.

7. Beispiel (Kurzfassung)

Beide Bewerber Note "uebertrifft die Anforderungen". Auswahlvermerk: "Aufgrund des Auswahlgespraechs wurde Bewerberin B vorgezogen." Skill liefert Argument: Ueberspringen der Stufen Binnendifferenzierung Einzelmerkmale Vorbeurteilung; Auswahl rechtswidrig, Anordnungsanspruch begruendet.

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