Restrukturierung beweislast stil strategische
Wenn es um Restrukturierung: Beweislast, Darlegungslast und Substantiierung in BAV Strategie Konzern — Treuenfels Yamamoto Rechtsanwälte geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md
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Restrukturierung: Beweislast, Darlegungslast und Substantiierung
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: BetrAVG § 1b Unverfallbarkeitsfrist 3 Jahre/21. Lebensjahr, § 16 Anpassungsprüfung 3 Jahre, EStG § 3 Nr. 63 Beitragsgrenze 8 % BBG, PSV-Beitrag jährlich.
- Tragende Normen verifizieren: BetrAVG §§ 1, 1a, 1b, 2, 3, 7, 9, 11, 16, 17, 17b, 18, EStG §§ 3 Nr. 63, 4d, 4e, 6a, 19 Abs. 2, KStG § 5 (Pensionsfonds), VAG (Pensionskassen), HGB § 246 Abs. 2 S. 2, IDW RS HFA 30 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Pensionskasse, Pensionsfonds, Versicherer, Versorgungsträger, PSVaG (Insolvenzsicherung), Versorgungsausgleichskasse, Betriebsrat (§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Versorgungsordnung, Pensionszusage, Entgeltumwandlungsvereinbarung, PSV-Anzeige, IFRS/HGB-Pensionsgutachten, versicherungsmathematisches Gutachten, Betriebsvereinbarung bAV — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Spezialwissen: Restrukturierung: Beweislast, Darlegungslast und Substantiierung
- Normen-/Quellenanker: CTA, DB, DC.
Fallweichen
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:
- Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
- Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
- Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
- Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
- Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?
Arbeitsworkflow
- Fallbild bilden: Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
- Rechtsrahmen setzen: Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld Restrukturierung prüfen.
- Prüfpunkte abarbeiten: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
- Risiko bewerten: Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
- Anschluss bauen: Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.
Darlegungs- und Beweislast in der bAV-Restrukturierung
| Streitpunkt | Wer trägt Darlegungslast | Was muss vorgelegt werden |
|---|---|---|
| Anpassungsprüfung § 16 BetrAVG ausgesetzt | Arbeitgeber | Jahresabschlüsse 2 Vorjahre, Zukunftsprognose, EK-Rendite |
| Eingriff Stufe 2 / Stufe 3 | Arbeitgeber | wirtschaftliche Notlage / sachlich-proportionale Gründe, Benchmarking |
| Bestand "schlechter wirtschaftlicher Lage" | Arbeitgeber | Konzernweite Konsolidierungssicht, kein Rosinenpicken |
| Wirksamkeit Freiwilligkeitsvorbehalt | Arbeitgeber | konkrete Hinweise im Einzelfall, nicht nur formularmäßig |
| Mitbestimmungstatbestand § 87 BetrVG | jeweilige Partei | Versorgungsregel, Verfahren, Einigungsstelle |
| Höhe unverfallbare Anwartschaft | Arbeitnehmer (mit § 4a BetrAVG-Auskunftsanspruch) | Versicherungsmathematische Berechnung |
Norm-Bezug konkret
- § 16 Abs. 1 BetrAVG: Pflicht des Arbeitgebers zur Anpassungsprüfung nach billigem Ermessen.
- § 16 Abs. 2 Nr. 1, 2 BetrAVG: Maßstab Kaufkraftverlust / Nettolöhne.
- § 4a BetrAVG: Auskunftsanspruch des Arbeitnehmers.
- § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG: Mitbestimmung Versorgungsfragen.
- §§ 75, 77 InsO: Insolvenzrang und PSV-Sicherung.
- §§ 35-39 SchVG: nicht anwendbar - bAV-Restrukturierung läuft nicht über das SchVG.
Praktischer Tipp
- Die wirtschaftliche Lage ist regelmäßig konzernweit zu betrachten, wenn Mutter und Tochter wirtschaftlich verflochten sind (BAG-Linie zum Berechnungsdurchgriff vor Ausgabe live auf bundesarbeitsgericht.de verifizieren). Rosinenpicken einer schwachen Tochter unter starker Mutter wird vom BAG regelmäßig nicht akzeptiert.
- Dokumentation der Eingriffsentscheidung schriftlich, mit Datum, Sitzungsprotokoll, Beratungsgrundlagen (Aktuar, Wirtschaftsprüfer, Sanierungsgutachten). Spätere "Erinnerungsprotokolle" werden in Klageverfahren nicht akzeptiert.
- Bei DB-zu-DC-Umstellung im Restrukturierungskontext: Übergangsregelung mit Besitzstand für Bestand, Cut-off für Neueintritt - sauberer trennen als gemischte Lösungen.
Beispiel-Mustertext (Dokumentation Eingriffsentscheidung)
Geschäftsführungsbeschluss vom [Datum]: Nach Prüfung der wirtschaftlichen Lage gemäß Jahresabschluss [Jahr] und [Jahr] sowie der Zukunftsprognose für die nächsten drei Geschäftsjahre beschließt die Geschäftsführung folgenden Eingriff in das Versorgungswerk: [Beschreibung]. Maßgeblich sind die unter Tagesordnungspunkt [X] beratenen Unterlagen: 1) Bilanz-Konsolidierungsbericht des Wirtschaftsprüfers, 2) Aktuarisches Gutachten zur Pensionsbelastung, 3) Stellungnahme des Betriebsrats / Protokoll Einigungsstelle. Der Eingriff betrifft Stufe [2/3] der Drei-Stufen-Theorie und beruht auf folgenden [triftigen / sachlich-proportionalen] Gründen: [Begründung].
Typische Fehler
- "Konzern-Ergebnis" wird nicht herangezogen, weil Tochter formell selbständig ist - BAG-Berechnungsdurchgriff ignoriert.
- Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG übersehen, Einigungsstelle nicht angerufen; Folge: Unwirksamkeit der Versorgungsregelungsänderung.
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