Drei zahlen schwellen und berechnung
Wenn es um Drei: Zahlen, Schwellenwerte und Berechnung in BAV Strategie Konzern — Treuenfels Yamamoto Rechtsanwälte geht: rechnet Schwellen, Beträge, Varianten und Kontrollannahmen durch; liefert eine Berechnungstabelle mit Schwellen, Annahmen und Kontrollfragen.From its SKILL.md
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Drei: Zahlen, Schwellenwerte und Berechnung
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: BetrAVG § 1b Unverfallbarkeitsfrist 3 Jahre/21. Lebensjahr, § 16 Anpassungsprüfung 3 Jahre, EStG § 3 Nr. 63 Beitragsgrenze 8 % BBG, PSV-Beitrag jährlich.
- Tragende Normen verifizieren: BetrAVG §§ 1, 1a, 1b, 2, 3, 7, 9, 11, 16, 17, 17b, 18, EStG §§ 3 Nr. 63, 4d, 4e, 6a, 19 Abs. 2, KStG § 5 (Pensionsfonds), VAG (Pensionskassen), HGB § 246 Abs. 2 S. 2, IDW RS HFA 30 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Pensionskasse, Pensionsfonds, Versicherer, Versorgungsträger, PSVaG (Insolvenzsicherung), Versorgungsausgleichskasse, Betriebsrat (§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Versorgungsordnung, Pensionszusage, Entgeltumwandlungsvereinbarung, PSV-Anzeige, IFRS/HGB-Pensionsgutachten, versicherungsmathematisches Gutachten, Betriebsvereinbarung bAV — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Spezialwissen: Drei: Zahlen, Schwellenwerte und Berechnung
- Normen-/Quellenanker: CTA, DB, DC.
Fallweichen
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:
- Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
- Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
- Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
- Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
- Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?
Arbeitsworkflow
- Fallbild bilden: Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
- Rechtsrahmen setzen: Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld Drei prüfen.
- Prüfpunkte abarbeiten: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
- Risiko bewerten: Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
- Anschluss bauen: Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.
Schwellenwerte / Berechnungsgrößen 2026 (vom Anwender live zu verifizieren auf dvr.de bzw. deutsche-rentenversicherung.de)
| Schwelle | Norm / Quelle | Bedeutung |
|---|---|---|
| Beitragsbemessungsgrenze (BBG) West RV | § 159 SGB VI | Bezugsgröße für § 16 BetrAVG, externe Teilung, Höchstgrenzen |
| BBG Ost RV (sofern noch separat) | § 159 SGB VI | dito |
| § 3 Nr. 63 EStG: bis 8 % der BBG steuerfrei | § 3 Nr. 63 EStG | Direktversicherung/Pensionskasse/Pensionsfonds |
| § 3 Nr. 63 EStG: bis 4 % der BBG sv-frei | § 3 Nr. 63 EStG i.V.m. § 1 SvEV | Sozialversicherung |
| § 40b EStG-Altzusage: 1.752 EUR pauschal | § 40b EStG | nur Altzusagen vor 2005 |
| § 14 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV: Geringfügigkeit-Grenze | § 14 SGB IV | bAV bei Minijob |
Wichtig: Die konkreten Zahlen für 2026 ändern sich jährlich durch Sozialversicherungs-Rechengrößen-Verordnung; vor Ausgabe verifizieren.
Praktischer Tipp
- "8 %-Grenze § 3 Nr. 63 EStG" ist eine Jahresgrenze, keine Monatsgrenze; Sonderzahlungen (z. B. Tantiemewandlung Q4) können steuerfrei eingesetzt werden, solange das Jahresvolumen passt.
- Verdopplung von § 3 Nr. 63 EStG (bis 16 %) ist möglich, wenn der Arbeitnehmer in den letzten sieben Jahren tatsächlich keine geförderten Beiträge geleistet hat (sog. "Nachholungsbetrag" / § 3 Nr. 63 Satz 3 EStG).
- m/n-tel: Annahme Versorgungsfall = Erreichen der Regelaltersgrenze (§ 35 SGB VI), nicht "65". Beim Jahrgang 1964 und später regelmäßig 67.
Beispiel-Berechnung (Direktversicherung)
Beitrag 2026 = 8 % × BBG West [Wert für 2026 verifizieren]. Davon sind 4 % × BBG sozialversicherungsfrei (§ 1 SvEV); die Differenz 4 %-Punkte sind steuerfrei, aber sv-pflichtig. Wird der Arbeitgeberzuschuss nach § 1a Abs. 1a BetrAVG (15 %-Pauschalzuschuss) verlangt, prüfen, ob er auf das Jahresvolumen anzurechnen ist (BAG, Linie vor Ausgabe live prüfen auf bundesarbeitsgericht.de).
Typische Fehler
- BBG mit Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung vermischt.
- "1.752 EUR § 40b EStG" auf Neuzusagen angewandt (gilt nur für Zusagen vor 01.01.2005).
- Nachholungsbetrag berechnet, obwohl Arbeitnehmer in einem der sieben Vorjahre eine geförderte Direktversicherung hatte; Anspruch entfällt.
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