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Baubeschreibung bausoll pruefen

Skill Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/bautraegervertragspruefer/skills/baubeschreibung-bausoll-pruefen

Wenn es um Baubeschreibung und Bausoll prüfen in Bauträgervertragspruefer geht: ordnet Sachverhalt, Norm, Beweislast, Gegenargumente und nächsten Schritt; liefert eine Schnittstellenkarte mit Kollisions-, Zuständigkeits- und Nachweisfragen.From its SKILL.md

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Baubeschreibung und Bausoll prüfen

Wann dieser Skill greift

Sobald die Baubeschreibung nicht datiert, nicht mitbeurkundet, nur pauschal referenziert oder inhaltlich unvollständig ist. Ebenso bei Klauseln wie „mittlere Art und Güte", „gleichwertiges Fabrikat", „nach Wahl des Verkäufers" oder „Bemusterung im Standard des Bauträgers".

Pflichtnormen

  • Paragraf 650j BGB: Pflicht zur Übergabe einer Baubeschreibung nach Maßgabe des Artikels 249 EGBGB; gilt auch beim Bautraegervertrag, nicht ausgeschlossen durch Paragraf 650u Absatz 2 BGB.
  • Paragraf 650k Absatz 2 BGB: Unklarheiten gehen zulasten des Unternehmers; Zweifel-Auslegungsregel ist aktiv einzusetzen.
  • Paragraf 650k Absatz 3 BGB: Fertigstellungsdatum oder Bauzeit muss verbindlich angegeben sein.
  • Paragraf 650k Absatz 1 BGB: durch Paragraf 650u Absatz 2 BGB ausgeschlossen; die Baubeschreibung wird beim Bautraegervertrag nicht automatisch Vertragsinhalt — sie muss mitbeurkundet oder eindeutig einbezogen sein.
  • Paragraf 311b BGB: wesentliche Leistungspflichten müssen beurkundet oder über Bezugsurkunde eindeutig einbezogen sein.
  • Paragraf 305c Absatz 2 BGB: Unklarheiten bei AGB zulasten des Verwenders.
  • Paragraf 650n BGB: Planungs- und Nachweisunterlagen vor Ausführung und spätestens mit Fertigstellung.

Pruefraster

  1. Datierung und Version: Hat die Baubeschreibung ein Datum, eine Versionsnummer und eine Seitenzahl? Fehlt das, ist die Einbeziehung nicht eindeutig.
  2. Mitbeurkundung oder Bezugsurkunde: Ist die Baubeschreibung Bestandteil der Urkunde oder über Paragraf 13a BeurkG sauber einbezogen? Lose Übergabe bei Besichtigung genügt nicht.
  3. Wohnfläche: Berechnungsgrundlage (WoFlV oder DIN 277) angegeben? Toleranzgrenze und Raumliste vorhanden?
  4. Energiestandard: Konkrete KfW- oder Effizienzhaus-Klasse angegeben, nicht nur „gesetzlicher Mindeststandard"?
  5. Bauweise und Technik: Tragwerk, Fassade, Dach, Dämmung, Schallschutz, Heizung, Lüftung spezifiziert oder nur pauschal benannt?
  6. Innenausbau: Böden, Türen, Fliesen, Sanitär, Malerarbeiten mit Mindestparametern?
  7. Sondernutzungsrechte und Außenanlagen: Terrasse, Wege, Garten, Einfriedung, Stellplätze konkret zugeordnet?
  8. Änderungsvorbehalte: Klauseln wie „technisch gleichwertige Änderungen vorbehalten" nur mit triftigen Gründen, Informationspflicht und ohne Wertminderung zulässig.

Leitentscheidungen

Keine quellenhart verifizierten BGH-Entscheidungen im Megaprompt zur Bausoll-Vollständigkeit separat ausgewiesen — Argumentationslinie gestützt auf Paragraf 650k Absatz 2 BGB und Paragraf 305c Absatz 2 BGB.

Arbeitsprodukt

Bausoll-Pflichtkatalog mit Ampeln für jeden Punkt. Bei Lücken: konkrete Ergänzungsforderung und Mindestparameter für das Aufforderungsschreiben.

Musterbaustein

Bausoll-Prüfung

Baubeschreibung datiert und mitbeurkundet:      [ja / nein]
Wohnfläche mit Berechnungsmethode:              [WoFlV / DIN 277 / fehlend]
Energiestandard konkret:                        [KfW X / nur GEG / fehlend]
Schallschutz-Mindeststandard:                   [DIN 4109 / erhöhter Schallschutz / fehlend]
Haustechnik spezifiziert:                       [Heizung: X / fehlend]
Innenausbau mit Mindestparametern:              [ja / nur pauschal]
Außenanlagen und Sondernutzungsrechte:          [konkret zugeordnet / fehlend]

Fehlende oder unklare Punkte:
[Aufzählung mit gewünschter Ergänzung; Zweifel gehen nach Paragraf 650k Absatz 2 BGB zulasten des Bauträgers]

Streichungsverlangen für Pauschalklausel:
Die Klausel "mittlere Art und Güte" ist ohne Benennung konkreter Mindestparameter für [Gewerk X] nicht ausreichend. Nach Paragraf 650k Absatz 2 BGB gehen Zweifel über Inhalt und Qualität zulasten des Bauträgers. Bitte ergänzen Sie [konkreten Mindeststandard].

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