Agb kontrolle klauseln
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Wenn es um AGB-Kontrolle Klauseln in Bauträgervertragspruefer geht: zerlegt Ergebnis, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und Gegenposition; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md
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AGB-Kontrolle Klauseln
Wann dieser Skill greift
Sobald der Bautraeger Klauseln vorformuliert und für mehrere Erwerber verwendet — was beim Bautraegervertrag der Regelfall ist, auch wenn ein Notar den Entwurf erstellt hat. Die notarielle Beurkundung schützt nicht vor AGB-Kontrolle.
Pflichtnormen
- Paragraf 305c Absatz 2 BGB: Unklarheiten gehen zulasten des Verwenders.
- Paragraf 307 BGB: unangemessene Benachteiligung und Intransparenz als Generalklausel.
- Paragraf 308 BGB: Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit, insbesondere Nummer 1 und Nummer 4.
- Paragraf 309 BGB: Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit, insbesondere Nummern 2, 3, 12 und 15.
- Paragraf 306 BGB: unwirksame Klausel entfällt; Vertrag bleibt bestehen; Gesetz tritt an die Stelle; keine geltungserhaltende Reduktion zugunsten des Verwenders.
- Paragraf 309 Nummer 5 BGB: pauschalierter Schadensersatz darf nicht den Nachweis eines geringeren Schadens ausschließen.
Pruefraster
- AGB-Eigenschaft: Handelt es sich um vorformulierte Klauseln für mehrere Fälle? Bei Serienbeurkundung regelmäßig zu bejahen; Individualvereinbarung nur bei echtem Aushandeln, nicht nur Verhandeln.
- Transparenzkontrolle nach Paragraf 307 Absatz 1 Satz 2 BGB: Ist die Klausel klar und verständlich? Kann der Erwerber die wirtschaftliche Wirkung bei Vertragsschluss erkennen?
- Klauselverbot Paragraf 308 Nummer 4 BGB: Änderungsvorbehalte nur mit triftigen, konkret benannten Gründen; nicht für Qualitäts-, Flächen- oder Nutzungsverschlechterungen.
- Aufrechnungsverbot Paragraf 309 Nummer 3 BGB: Zulässig nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
- VOB/B-Einbeziehung: Gegenüber Verbrauchern keine pauschale Privilegierung; jede nachteilige Klausel bleibt AGB-kontrollfähig.
- Selbstvornahme-Ausschluss: Formularmäßiger Ausschluss des Paragraf 637 BGB ist nach Paragraf 307 BGB regelmäßig kritisch; Prüfung, ob Mängelrechte praktisch entwertet werden.
- Wohnfläche und Toleranz: Formularmäßige Toleranz über den Bagatellbereich hinaus entwertet die Beschaffenheitsvereinbarung; Berechnungsmethode und Schwelle offenlegen.
- Gerichtsstand: Verbrauchergerichtsstände dürfen formularmäßig nicht entzogen werden.
Leitentscheidungen
Keine eigenständigen quellenhart verifizierten Entscheidungen zur allgemeinen AGB-Kontrolle im Megaprompt ausgewiesen. Einschlägige Spezialentscheidungen werden in den thematischen Skills (Abnahme, Tatsachenbestätigung, Leistungsänderung) behandelt.
Arbeitsprodukt
Klauselmatrix mit Originalwortlaut, Paragraf 307 bis 309-Einordnung, erwartbarem Gegenargument, Antwort, Ampel und gewünschter Neufassung oder Streichungsanweisung. Regelfolge nach Paragraf 306 BGB ausweisen.
Musterbaustein
AGB-Klauselmatrix (Auszug)
| Originalwortlaut | Decodierung | Rechtsanker | Gegenargument | Antwort | Änderung | Ampel |
|---|---|---|---|---|---|---|
| [Klausel aus Vertrag] | [Risiko für Erwerber] | [Norm] | [Bautraeger-/Notarargument] | [Antwort] | [Neufassung oder Streichung] | [rot/orange/grün] |
Regelfolge bei Unwirksamkeit:
Nach Paragraf 306 BGB entfällt die Klausel [Paragraph/Absatz]. Der Vertrag bleibt im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung nach [Norm]. Eine geltungserhaltende Reduktion zugunsten des Bauträgers findet nicht statt.
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