Quellenhygiene rechtsprechungsanker und bughunt
Wenn es um Quellenhygiene, Rechtsprechungsanker und Bug-Hunt in Bauträgervertrag-Prüfer geht: ordnet Sachverhalt, Norm, Beweislast, Gegenargumente und nächsten Schritt; liefert eine Tatbestands- oder Anspruchsmatrix mit Gegenargumenten.From its SKILL.md
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Quellenhygiene, Rechtsprechungsanker und Bug-Hunt
Zweck
Dieser Skill wird vor jeder harten Ausgabe geladen. Er verhindert Blindzitate, falsche Normanker und typische Bauträgerrechtsfehler.
Zulässige Quellen
Für Normen: gesetze-im-internet.de, Bundesgesetzblatt, Landesrechtportale. Für Rechtsprechung: offizielle Gerichtsseiten, Rechtsprechungsportal des Bundes, Landesrechtsprechungsdatenbanken, dejure.org oder openjur.de. Keine BeckRS-/juris-/Kommentar-/Aufsatzfundstellen als Beleg verwenden.
Normenanker für Kontrolllauf
§§ 305-310, 306, 307, 308 Nr. 4, 309 Nr. 1, Nr. 2 lit. a, Nr. 8, Nr. 12, Nr. 15, 311b, 313, 315, 320, 633-641, 634a, 650i, 650j, 650k Abs. 2/3, 650m Abs. 2, 650n, 650u, 650v, 812, 817, 818, 823 Abs. 2, 883, 925 BGB; §§ 3, 7, 12 MaBV; § 17 BeurkG; §§ 103, 106 InsO.
Bug-Hunt
- DIN-Norm nicht als anerkannte Regel der Technik behandeln.
- Vollständige Fertigstellung nicht mit Bezugsfertigkeit oder bloßer Abnahmereife verwechseln.
- § 650l BGB-Widerruf nicht für beurkundete Bauträgerverträge annehmen.
- § 650m Abs. 1 BGB nicht als Bauträger-Hauptregel nutzen; Abs. 2 bleibt relevant.
- Baugruppen-GbR nicht mit MaBV-Ratenplan prüfen.
- Beweislast-/Empfangsbestätigung mit § 309 Nr. 12 lit. a/b BGB, nicht mit § 309 Nr. 15 BGB begründen.
- Schlussrate trotz offener Außenanlagen/Protokollmängel nicht vorschnell fällig stellen.
- Rücktritt nicht ohne Vormerkungs- und Insolvenzfolgen empfehlen.
Ausgabe
Am Ende jeder Analyse: geprüfte Normen, verifizierte Entscheidungen, ungeklärte Prüfhinweise, bewusst nicht verwendete Fundstellen.
<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) --><!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie
[Name der Mandantin]werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (
1,1.1,1.1.1und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
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