Wcag risikoampel und gegenargumente
⚠️ Experimentelle Skill-Sammlung für deutsches Recht (Arbeits-, Gesellschafts-, Insolvenz-, Datenschutz-, Prozessrecht u.a.) – inzwischen verbessert und im Alltag getestet, aber weiterhin Experiment. Bitte selber ausprobieren, Issues/PRs willkommen! Keine Rechtsberatung. Mandatsgeheimnis (§§ 203/204 StGB, § 43e BRAO), DSGVO, US-Transfer, KI-VO & Co
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Wcag: Risikoampel, Gegenargumente und Verteidigungslinien
Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
§ 241 Abs. 2 BGB— Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.§ 242 BGB— Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.§ 280 Abs. 1 BGB— Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.§ 286 Abs. 1 BGB— Verzug und Fristlogik.§ 195 BGB— regelmäßige Verjährung.§ 199 Abs. 1 BGB— Beginn der regelmäßigen Verjährung.§ 253 Abs. 2 ZPO— Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.§ 138 Abs. 1 ZPO— Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: BFSG; WCAG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Spezialwissen: Wcag: Risikoampel, Gegenargumente und Verteidigungslinien
- Normen-/Quellenanker: BFSG, BFSGV, BITV, EN, WCAG.
Fallweichen
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:
- Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
- Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
- Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
- Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
- Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?
Arbeitsworkflow
- Fallbild bilden: Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
- Rechtsrahmen setzen: Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld WCAG prüfen.
- Prüfpunkte abarbeiten: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
- Risiko bewerten: Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
- Anschluss bauen: Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.
Risikoampel WCAG-Findings
- Rot — Blocker: Funktion ohne Tastatur unbedienbar (SC 2.1.1), kein Texterzeichnis (Captcha ohne Alternative SC 1.1.1), Kontrast unter 3:1 für UI-Bestandteile (SC 1.4.11), Sprache der Seite nicht ausgezeichnet (SC 3.1.1).
- Gelb — wesentlich beeinträchtigend: Fokus-Sichtbarkeit unzureichend (SC 2.4.7), Linktexte nicht aussagekräftig (SC 2.4.4), Formularlabels fehlen (SC 3.3.2), Zoom 200 % verursacht horizontales Scrollen (SC 1.4.10).
- Grün — Optimierung: Konsistente Navigation (SC 3.2.3), redundante Eingaben (SC 3.3.7 — neu in WCAG 2.2), Erkennungsmerkmale für Tastaturfokus (SC 2.4.11 — neu in WCAG 2.2).
Typische Gegenargumente und Erwiderung
- "Nur wenige Nutzer betroffen": § 17 Abs. 2 BFSG nennt die geschätzte Inanspruchnahme als einen, nicht den einzigen Faktor. Aktuell ca. 7,8 Mio. Menschen in Deutschland mit Schwerbehinderung.
- "WCAG 2.2 ist nicht verpflichtend": korrekt, da EN 301 549 noch auf WCAG 2.1 verweist. Gegenargument bleibt vorerst tragfähig; in Abnahme-Verträgen kann WCAG 2.2 dennoch privatautonom geschuldet sein.
- "Drittinhalte sind nicht beeinflussbar": Anhang 1 BFSGV Nr. 7 verpflichtet zur Sicherung der Barrierefreiheit auch bei Drittinhalten, soweit kontrollierbar. Auswahl- und Konfigurationspflichten greifen.
- "Beta-Status": keine Ausnahme im BFSG; entscheidend ist Inverkehrbringen oder Erbringen der Dienstleistung gegenüber Verbrauchern.
Verteidigungslinien
- Konformitätsvermutung durch Anwendung EN 301 549 + Prüfbericht
- Schrittweise Nachbesserung mit dokumentierter Roadmap und Marktüberwachung in Verhandlung halten
- Unverhältnismäßige Belastung nur mit vollständiger Bewertung nach § 17 BFSG; freiwilliger Mitteleinsatz erforderlich (§ 17 Abs. 4)
Trade-off
Auf "unverhältnismäßige Belastung" sollte sich nur stützen, wer wirklich keine Mittel zur Herstellung der Barrierefreiheit findet — die Behörde fordert nicht selten Nachbesserung mit fester Frist statt vollständiger Bußgeldverfügung.