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Zag payment flow red team

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Wenn es um ZAG Payment-Flow Red-Team in Bank-Rechtsabteilung geht: zerlegt Ergebnis, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und Gegenposition; liefert eine Gegenprüfung mit Fehler-, Beweis- und Fristencheck.From its SKILL.md

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ZAG Payment-Flow Red-Team

Start in drei Minuten

  1. Zeichne den Zahlungsfluss als Tabelle: Zahler, Empfänger, Bankkonto, Treuhandkonto, Wallet, Plattformkonto, Dienstleister, Zeitpunkt der Verfügungsmacht.
  2. Ordne jede Rolle zu: Bank, Zahlungsinstitut, E-Geld-Institut, Agent, technischer Dienstleister, Handelsvertreter, Händler, Plattform, TPP, Kunde.
  3. Prüfe zuerst § 1 Abs. 1 Satz 2 ZAG und § 1 Abs. 2 ZAG, erst danach § 2 ZAG.
  4. Markiere alle Punkte, bei denen Kundengelder, Zahlungsinstrumente, Händlerakzeptanz, API-Zugriff, Kontoinformationen oder Rücktauschversprechen auftauchen.
  5. Formuliere eine Go/No-Go-These und ein stärkstes BaFin-Gegenargument.

Tatbestandsmatrix

PrüfpunktFrageKritische Belege
Ein-/AuszahlungWird Geld auf ein Zahlungskonto gebracht oder abgehoben?Kontoauszüge, Kassenprozess, Nutzervertrag
ZahlungsgeschäftFührt jemand Zahlungsvorgänge für Nutzer aus?Zahlungsauftrag, API-Log, SEPA-/Kartenschema
Zahlung mit KreditWird Zahlungsausführung mit Kredit/Limit verknüpft?Kreditlinie, Limitfreigabe, Zins-/Gebührenmodell
Issuing/AcquiringWird ein Zahlungsinstrument ausgegeben oder Händlerakzeptanz gebearbeitet?Kartenvertrag, Merchant Agreement, Wallet Terms
FinanztransferWird Geld ohne Zahlungskonto des Zahlers/Empfängers transferiert?Agentenprozess, Bargeldannahme, Auszahlungskette
ZahlungsauslösungLöst der Dienst aus dem Zahlungskonto des Nutzers eine Zahlung aus?Consent, Redirect, XS2A-Protokoll, TPP-Rolle
KontoinformationWerden Kontodaten aggregiert, analysiert oder im Dashboard angezeigt?AIS-Einwilligung, Screen, Datenmodell
E-GeldEntsteht ein monetärer Wert gegen Geld, elektronisch gespeichert und bei Dritten akzeptiert?Wallet, Voucher, Token, Rücktausch, Akzeptanznetz

Ausnahmeprüfung nach § 2 ZAG

Behandle Ausnahmen als Verteidigungslinie, nicht als Ausgangspunkt.

AusnahmeErlaubt eherGefährlich
Handelsvertreterechte Abschluss-/Verhandlungsbefugnis nur für Zahler oder ZahlungsempfängerPlattform verhandelt faktisch für beide Seiten oder hält Geld
Technischer Dienstleisterreine technische Verarbeitung ohne Besitz oder Kontrolle über GelderZugang zu Zahlungskonten, Freigabelogik, Treuhandkonto
Limited Networkklar abgegrenzte Akzeptanzstellen und professionell kontrollierter Kreisstetig wachsendes Partnernetz, allgemeine Einsetzbarkeit
Limited Rangesehr schmaler Waren-/DienstleistungskreisMarktplatz mit breitem Sortiment
Sozial/Steuerzweckgebundenes Instrument mit öffentlichem Zweckkommerzielle Gutschein-/Benefit-Karte ohne enge Zweckbindung
Konzerninternrein interne Zahlung ohne KundengeschäftDritte, Franchise, Händler oder externe Nutzer rutschen hinein

Erlaubnis- und Registrierungsroute

  • Zahlungsinstitut: Erlaubnis nach § 10 ZAG prüfen, mit Geschäftsplan, Organisationsbeschreibung, Sicherung der Kundengelder, Eigenmitteln, Geschäftsleiterunterlagen, IT/DORA, Auslagerung und GwG.
  • E-Geld-Institut: Erlaubnis nach § 11 ZAG prüfen; zusätzlich Ausgabe, Rücktausch, Akzeptanzstellen, Zinsverbot und Sicherung der entgegengenommenen Gelder.
  • Nur-Kontoinformationsdienst: Registrierung nach § 34 ZAG prüfen; Datenzugriff, Haftpflicht/gleichwertige Garantie, Sicherheit und Nutzerinformation dokumentieren.
  • Ausnahme mit Anzeigebezug: Bei begrenzten Netzen, begrenzter Produktpalette oder elektronischen Kommunikationsnetzen Anzeige- und Veröffentlichungspflichten prüfen.
  • Zweifelsfall: BaFin-/Bundesbank-Vorabklärung mit vollständiger Vertrags- und Flow-of-Funds-Dokumentation vorbereiten.

Red-Team-Fragen der Aufsicht

  1. Warum soll dieses Modell kein Zahlungsdienst sein, wenn der Nutzer wirtschaftlich gerade eine Zahlung auslösen oder empfangen will?
  2. Wer trägt das Risiko, wenn Geld im Prozess hängen bleibt?
  3. Kann der Anbieter einseitig steuern, wann und an wen ausgekehrt wird?
  4. Ist das Akzeptanznetz wirklich begrenzt oder praktisch offen?
  5. Ist der Warenkreis wirklich eng oder nur marketingmäßig hübsch beschrieben?
  6. Ist der angebliche technische Dienstleister in Wahrheit Gatekeeper der Zahlung?
  7. Ist ein Token/Voucher wegen Drittakzeptanz und Rücktausch eher E-Geld?

Quellenanker

Nutze references/zag-dora-inhkontrolle-crr-arbeitskern.md und prüfe vor tragenden Aussagen die aktuelle ZAG-Fassung bei Gesetze im Internet sowie das aktuelle BaFin-Merkblatt zu ZAG und Zahlungsdiensten.

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