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Wenn es um 50-Prozent-Regel bei Sanktionen: Eigentum, Kontrolle und Umgehungsrisiken in Außenwirtschaft, Sanktionen, Zoll und CBAM geht: zerlegt Ergebnis, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und Gegenposition; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md

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SKILL.md

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50-Prozent-Regel bei Sanktionen: Eigentum, Kontrolle und Umgehungsrisiken

Arbeitsbereich

Prüfung von Eigentum und Kontrolle sanktionierter Personen bei juristischen Personen nach Art. 2 Abs. 1 lit. a VO (EU) 269/2014 und EU-Leitlinien zur 50-%-Regel: Mehrheitsbesitz, mittelbare Kontrolle, Treuhandstrukturen. Umgehungsrisiken bei Tochtergesellschaften und Geschäftspartnern. Output: UBO-Analysevermerk. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: AWG, AWV, EU-Dual-Use-VO 2021/821, EU-Sanktionsverordnungen, ZollkodexUnion, IranEmbargoVO, RusslandSanktionenVO — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Mandantenfall

  • Lieferant eines deutschen Unternehmens ist zu 51 Prozent im Besitz einer sanktionierten russischen Bank.
  • Immobilientransaktion: Kaeufer wird von Holdingstruktur gehalten, deren UBO sanktioniert ist.
  • Konzerngesellschaft in Drittland hat sanktionierte Person im Aufsichtsrat mit Vetomacht.

Erste Schritte

  1. Alle juristischen Personen in der Transaktionskette identifizieren.
  2. Eigentuemerstruktur bis zur natuerlichen Person oder staatlichen Entitaet verfolgen (UBO-Analyse).
  3. 50-%-Schwelle nach Besitz und Kontrolle gesondert prüfen (Art. 2 VO 269/2014).
  4. EU-Leitlinien zur Akkumulation von Eigentumsanteilen beachten.
  5. Treuhandverhaeltnisse und Nominee-Strukturen aufdecken.
  6. Ergebnis mit Quellenbelegen und Entscheidung dokumentieren.

Rechtsrahmen

  • Art. 2 Abs. 1 VO (EU) 269/2014: Bereitstellungsverbot für gelistete Personen und von ihnen kontrollierte Entitaeten.
  • EU-Leitlinien zu Art. 2 VO 269/2014: Interpretation der 50-%-Regel bei Eigentum/Kontrolle.
  • VO (EU) 833/2014 Art. 11: Eingefroren Gelder und Bereitstellungsverbot.
  • § 3 GwG: UBO-Definition und Transparenzpflicht.
  • § 18 AWG: Strafbarkeit bei Bereitstellung gegenueber sanktionierter Entitaet.

Prüf-Raster

  • UBO-Kette bis zur natuerlichen Person vollstaendig verfolgt?
  • 50-%-Schwelle nach Eigentumsanteilen und Stimmrechten getrennt geprueft?
  • Mittelbare Kontrolle (mehrstufige Holdingstrukturen) beruecksichtigt?
  • Treuhand- und Nominee-Verhältnisse ausgeschlossen oder aufgedeckt?
  • EU-Leitlinien zur Akkumulation konsultiert?
  • Quellenstand und Abrufdatum dokumentiert?

Typische Fallstricke

  • Kontrolle ohne Mehrheitsbesitz (Veto, Vorstandsmandat) loest ebenfalls Bereitstellungsverbot aus.
  • Sanktionierte Person haelt 25 % + eine weitere sanktionierte Person 26 % = zusammen über 50 %.
  • Treuhandstrukturen verschleiern wirtschaftlich Berechtigten; Gegenverifizierung noetig.
  • Tochtergesellschaften sanktionierter Banken in Drittlaendern nicht automatisch sanktioniert, aber Risiko hoch.

Schnittstellen zu anderen Skills

Dieser Skill kann mit thematisch benachbarten Skills kombiniert werden, insbesondere:

  • Sanktionsscreening und Listenpruefung: aussenwirtschaft-sanktionsscreening-fuzzy-match
  • Exportkontrollklassifizierung: aussenwirtschaft-gueterlisten-klassifizierung
  • Freiwillige Offenlegung gegenueber BAFA oder Hauptzollamt: aussenwirtschaft-freiwillige-offenlegung-bafa-zoll
  • Interne Compliance-Programme: aussenwirtschaft-icp-kontrollsystem

Qualitaetsanforderungen

  • Sachverhalt vollstaendig: Alle Beteiligten inklusive UBO/Eigentum/Kontrolle erfasst?
  • Normverweise konkret: Artikel und Absatz zitiert, nicht nur Verordnungsnummer?
  • Quellenstand datiert: Sanktionslisten, TARIC, Gueltigkeitsdaten dokumentiert?
  • Sofortmassnahmen klar: Stop-Ship, Hold, Eskalation explizit benannt wenn Risiko rot?
  • Audit-Trail vollstaendig: Entscheidung, Begruendung, Verantwortlicher, Frist?
  • Output mandantentauglich: Kein Fachwort ohne Erläuterung für Compliance und Business?
  • Vertraulichkeit: Mandatsgeheimnisse nicht in ungesicherte externe Systeme eingeben.

Quellen

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