Note 3 formeln erkennen
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Wenn es um Note-3-Formeln erkennen in Arbeitszeugnispruefer geht: ordnet Sachverhalt, Norm, Beweislast, Gegenargumente und nächsten Schritt; liefert eine Beweislast- und Substantiierungsmatrix.From its SKILL.md
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Note-3-Formeln erkennen
Note 3 ist der rechtliche Ausgangspunkt im deutschen Zeugnisrecht. Das BAG hat in seinem Urteil vom 14.10.2003 (9 AZR 12.03) entschieden, dass die Formel „zur vollen Zufriedenheit" eine durchschnittliche Leistung bescheinigt und als Note 3 gilt. Wer eine bessere Bewertung verlangt, traegt als Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast; wer schlechter als Note 3 bewertet, traegt als Arbeitgeber die Beweislast. Diese Regel ist der Anker fuer jede Berichtigungsstrategie.
Klassische Note-3-Formeln sind: „zur vollen Zufriedenheit" ohne jedes Zeitadverb (kein „stets", kein „jederzeit"), „zur Zufriedenheit" schlicht, „hat die uebertragenen Aufgaben erledigt" ohne Bewertungsadverb, und Scheinsteigerer wie „regelmaezig", „im Allgemeinen" oder „zumeist" vor einer positiven Bewertung. Scheinsteigerer klingen positiv, druecken aber lediglich die Normallage aus und heben die Note nicht an.
Orangefarbene Flaggen der Note 3: „gute Auffassungsgabe" ohne Steigerung, „engagiert" ohne Adverb, „ueberwiegend ordnungsgemaess", „in der Regel zuverlaessig", „hat sich in das Team integriert", „war mit seinen Aufgaben vertraut", „hat die uebertragenen Aufgaben erfuellt". Diese Formulierungen signalisieren Durchschnitt und koennen in einem Bewerberfeld, das mehrheitlich Note-2-Zeugnisse mitbringt, faktisch wie eine Abwertung wirken.
Branchenanpassung ist kein Rechtsargument: Auch wenn in einer Branche ueberwiegend sehr gute oder gute Noten vergeben werden, verschiebt das die Beweislast nicht. Das BAG hat diese Linie in seinem Urteil vom 18.11.2014 (9 AZR 584.13) ausdruecklich bestaetigt. Der Pruefer kommuniziert diese Realitaet im Mandantenbericht klar, damit der Mandant die Durchsetzungshuerde realistisch einschaetzt.
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