Arbeitszeugnis deutscher tatbestandsmerkmale beweisfragen
Wenn es um Deutscher: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage in Arbeitszeugnis-Analyse geht: zerlegt Ergebnis, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und Gegenposition; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md
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Deutscher: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage
Fachlicher Anker
- Normen: Paragraf 109 GewO; ergänzend Paragraf 630 BGB für nicht von Paragraf 109 GewO erfasste Dienstverhältnisse und Paragraf 16 BBiG für Auszubildende.
- Entscheidungs-/Quellenanker: Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen.
- Quellenhygiene:
references/quellenhygiene.mdundreferences/zitierweise.mdbeachten.
Spezialwissen: Deutscher: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage
- Normen-/Quellenanker: einschlägige Fachnormen, Behördenhinweise, Formulare, Verfahrensrecht und frei prüfbare Rechtsprechung live prüfen.
Fallweichen
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:
- Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
- Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
- Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
- Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
- Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?
Arbeitsworkflow
- Fallbild bilden: Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
- Tatbestand Paragraf 109 GewO: Anspruchsvoraussetzungen Arbeitsverhältnis, Beendigung oder berechtigtes Interesse (Zwischenzeugnis), Wahlrecht einfach/qualifiziert. Pflichtinhalt qualifiziertes Zeugnis: Art und Dauer der Tätigkeit, Leistungsbeurteilung, Verhaltensbeurteilung.
- Beweislastverteilung (BAG ständige Rechtsprechung): Note "befriedigend" (3) ist Mittelmaß; bessere Note muss Arbeitnehmer darlegen und beweisen, schlechtere Note der Arbeitgeber. Beweislastregel ändert sich nicht durch Branchen-Durchschnittsnote oberhalb von 3.
- Belege sammeln: Mitarbeitergespräche, Zielvereinbarungen, Bonusabrechnungen, schriftliches Lob (E-Mail, Karte), Beförderungen, Auszeichnungen, Kundenstimmen, Beurteilungen Dritter (Vorgesetzte, Projektleiter). Negativbelege: Abmahnungen, Krankenstand, Versetzungen, Konfliktdokumentation.
- Anschluss: Aufforderungsschreiben mit Beleg-Anhang, dann Klage; alternativ Vergleich mit Notenkompromiss und Standard-Schlussformel.
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