Untersuchung eroeffnen
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Wenn es um Untersuchung Eroeffnen in Arbeitsrecht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md
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Eröffnet eine neue interne Untersuchungssache — führt die Sachverhaltserfassung durch, generiert die Quellencheckliste und legt das persistente Untersuchungsprotokoll an
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fokus: Eröffnet eine neue interne Untersuchungssache — führt die Sachverhaltserfassung durch, generiert die Quellencheckliste und legt das persistente Untersuchungsprotokoll an. Lädt, wenn eine Beschwerde oder ein Hinweis eingeht und ein vertraulicher Untersuchungsarbeitsbereich eingerichtet werden soll.
Untersuchungseröffnung (Arbeitsrecht)
Fachlicher Kern — Arbeitsrecht
- Problemfokus dieses Skills: Bleibe beim konkreten Titel
Untersuchungseröffnung (Arbeitsrecht)und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind. - Arbeitsmodus: Zuerst Status, Zugang, Frist, Beteiligungsrechte, Sonderkündigungsschutz, Beweislast und prozessualen nächsten Schritt sichern; dann erst Materiellrecht vertiefen.
- Outputpflicht: Fristenblatt, Zugangsmatrix, Beweisangebot, Mandantenmail, Betriebsrats-/Gegnerbrief oder Klage-/Erwiderungsbaustein.
- Fehlerbremse: Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
Eingaben
- Kurzbeschreibung des Vorwurfs oder der Besorgnis (kann nach Sachverhaltserfassung verfeinert werden)
- Ist die Untersuchung anwaltsgeleitet? (Beeinflusst Schutzstatus der Unterlagen)
Rechtlicher Rahmen
Kernvorschriften:
- Paragraf 26 BDSG: Verarbeitung von Beschäftigtendaten zur Aufdeckung von Straftaten oder schwerwiegenden Pflichtverletzungen — Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit als Voraussetzung; Protokolldaten sind Beschäftigtendaten
- Paragrafen 34, 36, 37 HinSchG: Hinweisgeberschutzgesetz — Vertraulichkeit der Identität der hinweisgebenden Person; Verbot von Repressalien; interne Meldestelle; Dokumentationspflichten
- Paragraf 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG: Mitbestimmung bei technischen Überwachungseinrichtungen — vor Kommunikationsauswertungen klären
- Paragraf 82 Abs. 2 BetrVG: Recht des Arbeitnehmers, ein Betriebsratsmitglied zu Besprechungen über Beschwerden hinzuzuziehen
- Paragrafen 84, 85 BetrVG: Beschwerderecht des Arbeitnehmers; Behandlung durch den Betriebsrat
- Paragraf 626 Abs. 2 BGB: Zwei-Wochen-Frist — Dokumentation des ersten Kenntniszeitpunkts ab Eröffnung kritisch
- Paragrafen 3 ff. AGG: Diskriminierungsverbote — bei AGG-relevantem Sachverhalt strukturierte Untersuchung als Enthaftungsvoraussetzung
Leitentscheidungen:
Verdachtskündigung — umfassende Sachaufklärung vor Kündigung zwingend; Untersuchungspflicht des Arbeitgebers; Dokumentationsanforderungen Beginn der Zwei-Wochen-Frist des Paragraf 626 Abs. 2 BGB — Fristbeginn erst nach ausreichender Sachaufklärung; Pflicht, Ermittlungen zügig zu führen; mutwillige Verzögerung kann Verwirkung begründen Inhaltliche Anforderungen an die Anhörung der beschuldigten Person vor Verdachtskündigung; Frage und Antwortrecht; Protokollierungspflicht
-
Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen zitieren. Literatur nur nutzen, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff sie verifiziert.
-
Beschäftigtendatenschutz: Paragraf 26 BDSG, Art. 5 und 6 DSGVO; Fachliteratur nur mit Nutzerquelle oder verifiziertem Live-Zugriff.
-
Paragraf 626 BGB: Zwei-Wochen-Frist, Verdachtskündigung und Anhörung nur mit verifizierter BAG-Rechtsprechung oder Nutzerquelle vertiefen.
-
AGG: Paragrafen 12, 15, 22 AGG anhand Gesetz, Nutzerquelle und frei verifizierter Rechtsprechung prüfen.
Ablauf
Schritt 1 — Kontext laden
Lese CLAUDE.md im Plugin-Verzeichnis → jurisdiktioneller Fußabdruck,
Eskalationstabelle, etwaige Untersuchungsprotokolle.
Schritt 2 — Bestehende Sache prüfen
Falls bereits ein Untersuchungsordner mit demselben Slug existiert: Warnung ausgeben, bevor überschrieben wird.
Schritt 3 — Referenz-Skill laden
Lade die Referenz-Skill interne-untersuchung und führe Modus 1
(Neue Untersuchung eröffnen) aus.
Vertraulichkeits-Vorabprüfung:
Vor der Eröffnung: Ist diese Untersuchung anwaltsgeleitet? Wenn ja — erhöhter Schutz der Arbeitsergebnisse. Wenn nein — Schutzstatus und Weitergabe der Unterlagen vorab klären. Unterlagen mit fehlerhaftem Schutzstatus können in einem etwaigen Verfahren problematisch werden.
Schritt 4 — Sachverhaltserfassung, Quellencheckliste, Protokoll
Alle Schritte aus Modus 1 der Referenz-Skill vollständig ausführen: Sachverhaltserfassung in einem Block, Quellencheckliste je nach Untersuchungstyp generieren und dem Anwalt vorlegen, Protokolldateien anlegen.
Paragraf 82 Abs. 2 BetrVG-Hinweis: Wenn ein Arbeitnehmer zu Gesprächen geladen wird, die seine Beschwerde oder seine Stellung im Untersuchungsverfahren berühren: Hinweisen, dass er nach Paragraf 82 Abs. 2 BetrVG das Recht hat, ein Betriebsratsmitglied hinzuzuziehen. Dies protokollieren.
Schritt 5 — Erstes Protokolldatum sichern
Datum und Uhrzeit der Eröffnung im Protokoll festhalten. Dies ist bei einer eventuellen Verdachtskündigung der Ausgangszeitpunkt für die Fristberechnung nach Paragraf 626 Abs. 2 BGB (Frist beginnt mit sicherer Kenntnis, nicht mit bloßem Verdacht — aber Aufklärung ist zügig
Beispiel
/arbeitsrecht:untersuchung-eroeffnen
Belästigungsbeschwerde gegen Abteilungsleiter in der Hamburger Niederlassung.
/arbeitsrecht:untersuchung-eroeffnen
(Skill fragt nach Details)
Beispiel-Ausgabe nach Sachverhaltserfassung (Betriebsrat-Flag):
Hinweis: Die beschuldigte Person ist Betriebsratsmitglied. Kündigung erfordert Zustimmung des Betriebsrats (Paragraf 103 BetrVG) oder gerichtliche Ersetzung. Dies ändert den weiteren Verfahrensablauf wesentlich — Protokoll anpassen und externen Arbeitsrechtler einbinden.
Risiken und typische Fehler
- Anwaltsleitung unklar: Ohne klare Anwaltsleitung ist der Schutzstatus der Untersuchungsunterlagen fraglich. Vor Anlegen der ersten Datei klären.
- Paragraf 626 Abs. 2 BGB-Uhr läuft: Die Frist beginnt bei sicherer Kenntnis. Mutwillige Verzögerung der Untersuchung kann dazu führen, dass die Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Paragraf 82 Abs. 2 BetrVG versäumt: Wenn dem Arbeitnehmer das Recht auf Hinzuziehung eines Betriebsratsmitglieds nicht mitgeteilt wird, kann dies das Verfahren belasten.
- HinSchG-Vertraulichkeit: Bei Hinweisgebersachen ist die Identität der hinweisgebenden Person streng vertraulich zu halten (Paragraf 8 Abs. 1 HinSchG). Protokolleinträge so gestalten, dass die Identität nicht für Unbefugte erkennbar ist.
- Betriebsrat-Sonderstatus: Beschuldigte Betriebsratsmitglieder genießen besonderen Schutz (Paragraf 103 BetrVG). Früh klären.
Quellenpflicht
Bei jeder Eröffnung zitieren:
- Paragraf 26 BDSG (Datenschutz, Verhältnismäßigkeit)
- Paragrafen 34, 36, 37 HinSchG (bei Hinweisgebersachen)
- Paragraf 82 Abs. 2, Paragrafen 84, 85 BetrVG (Betriebsratsrechte)
- Paragraf 626 Abs. 2 BGB (Fristbeginn-Dokumentation)
- Beschäftigtendatenschutz: Paragraf 26 BDSG, Art. 5 und 6 DSGVO; Fachliteratur nur mit Nutzerquelle oder verifiziertem Live-Zugriff.
Detaillierte Sachverhaltserfassung, Quellenchecklisten-Vorlagen und
Protokolldateiformate befinden sich in der Referenz-Skill
interne-untersuchung — diese vor inhaltlicher Arbeit laden.
Hinweis: Dieser Skill ersetzt keine anwaltliche Beratung im konkreten Einzelfall.
Triage — vor der Eröffnung klären
- Ist die Untersuchung anwaltsgeleitet? (→ legal privilege, Schutzstatus klären)
- Handelt es sich um einen HinSchG-Sachverhalt? (→ Paragraf 8 HinSchG Vertraulichkeit)
- Liegt ein Betriebsratsmitglied als Beschuldigte/r vor? (→ Paragraf 103 BetrVG beachten)
- Schwerbehindert? Werdende Mutter? (→ besonderer Kündigungsschutz)
- Paragraf 626 Abs. 2 BGB-Uhr: Datum/Uhrzeit der Eröffnung festhalten
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.
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