Kueschk streitwert kostenfolge prozesskostenhilfe
Wenn es um Streitwert nach Paragraf 42 GKG drei Bruttomonatsgehaelter in Arbeitsrecht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md
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Streitwert nach Paragraf 42 GKG drei Bruttomonatsgehaelter
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fokus: Streitwert nach Paragraf 42 GKG drei Bruttomonatsgehaelter; Paragraf 12a ArbGG keine Kostenerstattung erste Instanz; Ausnahme Berufung; Prozesskostenhilfe Paragrafen 114 ff. ZPO für einkommensschwache Parteien; praktische Hinweise zu Gerichtskosten.
Streitwert, Kostenfolge und Prozesskostenhilfe
Fachlicher Kern — Arbeitsrecht
- Problemfokus dieses Skills: Bleibe beim konkreten Titel
Streitwert, Kostenfolge und Prozesskostenhilfeund löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind. - Arbeitsmodus: Zuerst Status, Zugang, Frist, Beteiligungsrechte, Sonderkündigungsschutz, Beweislast und prozessualen nächsten Schritt sichern; dann erst Materiellrecht vertiefen.
- Outputpflicht: Fristenblatt, Zugangsmatrix, Beweisangebot, Mandantenmail, Betriebsrats-/Gegnerbrief oder Klage-/Erwiderungsbaustein.
- Fehlerbremse: Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
Streitwert Paragraf 42 GKG
Der Streitwert in Kündigungsschutzverfahren wird nach Paragraf 42 Abs. 2 GKG berechnet:
Drei Bruttomonatsgehälter bei einer ordentlichen Kündigung.
Beispiel: Monatsgehalt 3000 EUR brutto → Streitwert = 9000 EUR.
Der Streitwert beeinflusst die Gerichtsgebühren und die anwaltlichen Gebühren (RVG).
Keine Kostenerstattung erste Instanz — Paragraf 12a ArbGG
Wichtigste Regel im Arbeitsgerichtsprozess:
Paragraf 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG: In Urteilsverfahren des ersten Rechtszuges besteht kein Anspruch der obsiegenden Partei auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis und auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Bevollmächtigten.
Das bedeutet:
- Arbeitnehmer verliert Klage → Er zahlt eigenen Anwalt, aber nicht den Anwalt des Arbeitgebers.
- Arbeitnehmer gewinnt Klage → Er bekommt seinen Anwalt nicht erstattet.
- Jede Seite trägt ihre eigenen Anwaltskosten in der ersten Instanz.
Gerichtskosten: Diese fallen nach dem GKG an und werden nach dem Unterliegensanteil verteilt. Bei vollem Obsiegen zahlt der Arbeitgeber die Gerichtskosten.
Ab Berufung (LAG): Ab dem zweiten Rechtszug gilt das normale Kostenrecht der ZPO — die unterlegene Partei erstattet der obsiegenden die Anwaltskosten. Dies erhöht das Kostenrisiko erheblich.
Prozesskostenhilfe Paragrafen 114 ff. ZPO
Wer die Kosten des Prozesses nicht selbst tragen kann, kann Prozesskostenhilfe (PKH) beantragen.
Voraussetzungen:
- Bedürftigkeit: Einkommen und Vermögen reichen nach den Tabellen nicht aus (Paragraf 115 ZPO).
- Hinreichende Aussicht auf Erfolg: Die Klage darf nicht offensichtlich aussichtslos sein.
- Mutwilligkeit: Die Rechtsverfolgung darf nicht mutwillig sein.
Antrag: PKH-Antrag mit vollständiger Einkommenserklärung und Belegen beim Arbeitsgericht stellen — am besten zusammen mit der Klageschrift oder kurz danach.
Rechtsfolge: Das Gericht übernimmt die Gerichtskosten und ordnet ggf. einen Rechtsanwalt bei, dessen Gebühren die Staatskasse trägt.
Hinweis: PKH ist ein Darlehen — nach Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse kann das Gericht die Rückzahlung verlangen.
Triage zu Beginn — kläre vor Kostenberatung
- In welchem Rechtszug befindet sich das Verfahren (erste Instanz ArbG / Berufung LAG / Revision BAG)?
- Könnte der Arbeitnehmer Prozesskostenhilfe (PKH) beanspruchen (Einkommen, Vermögen prüfen)?
- Ist der Arbeitnehmer Gewerkschaftsmitglied (dann ggf. kostenloser Rechtsschutz)?
- Wie hoch ist das monatliche Bruttogehalt (für Streitwertberechnung)?
Kosten-Übersicht nach Rechtszug:
| Merkmal | Erste Instanz (ArbG) | Berufung (LAG) | Revision (BAG) |
|---|---|---|---|
| Anwaltszwang | Nein | Ja | Ja |
| Kostenerstattung | Nein (Paragraf 12a ArbGG) | Ja (ZPO) | Ja (ZPO) |
| Gerichtskosten | GKG (AG-Anteil bei Sieg) | GKG | GKG |
| Risiko bei Verlust | Eigene Anwaltskosten | Eigene + fremde Anwaltskosten | Hoch |
Gewerkschaft als Alternative
Ist der Arbeitnehmer Gewerkschaftsmitglied, übernimmt die Gewerkschaft in vielen Fällen die anwaltliche Vertretung und Kosten — prüfe dies zuerst.
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Sachverhaltsangabe oder falsche Anspruchsgrundlage entwertet das Ergebnis. Dringende Empfehlung anwaltlicher Beratung, insbesondere wegen der Drei-Wochen-Fristen.
Du könntest auf der falschen Wiese unterwegs sein. Dieses System kann das nicht prüfen.
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.
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