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Aktenauszug verfahrensidentifikation gericht

Skill Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/aktenauszug-gerichtsverfahren/skills/aktenauszug-verfahrensidentifikation-gericht

Wenn es um Verfahrensidentifikation in aktenauszug-gerichtsverfahren geht: erstellt den passenden Entwurf aus Sachverhalt, Norm, Beweis und Antrag; liefert einen verwertbaren Entwurf mit Anträgen, Begründung und Anlagenlogik.From its SKILL.md

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SKILL.md

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Verfahrensidentifikation

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: StPO § 147 Akteneinsicht im Ermittlungsverfahren auf Antrag, § 385 Abs. 3 Nebenkläger, ZPO § 299 jederzeit für Parteien, Bearbeitung i.d.R. 2-4 Wochen.
  • Tragende Normen verifizieren: ZPO §§ 299, 299a, StPO §§ 147, 385, 406e, VwGO § 100, SGG § 120, FamFG § 13, BORA § 19 (Akteneinsicht), Aktenordnung (AktO), AnwGH-Bescheinigungen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Anwalt, Geschäftsstelle, Verteidiger, Nebenklägervertreter, Beigeordneter, ggf. Sachverständiger.
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Akteneinsichtsantrag, Aktenauszug (chronologisch), Aktenvermerk, Aktenspiegel, Beweismittelübersicht, Zeitachse, Vollmacht — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Triage — kläre vor Erstellung

  1. Liegt die Klageschrift oder der Eröffnungsbeschluss vor? (Aktenzeichen, Parteien)
  2. Sind die Prozessbevollmächtigten beider Seiten aus der Akte ersichtlich?
  3. Wurde der Streitwert festgesetzt (Streitwertbeschluss) oder nur vorläufig angegeben?
  4. Gibt es Streithelfer oder Nebenintervenienten?

Zentrale Normen

  • § 253 Abs. 2 Nr. 1 ZPO — Klageschrift muss Gericht, Parteien und Streitgegenstand bezeichnen
  • § 261 Abs. 1 ZPO — Anhängigkeit mit Einreichung der Klage; Rechtshängigkeit mit Zustellung
  • §§ 3-9 ZPO — Streitwert (Bewertung Klageantrag, Früchte, Zinsen, Kosten)
  • § 63 GKG — Streitwertfestsetzung durch das Gericht; § 68 GKG — Streitwertbeschwerde
  • §§ 66-74 ZPO — Streithelfer / Nebenintervention (Voraussetzungen, Rechte)

Zu extrahierende Felder

Gericht und Spruchkörper

  • Gericht (vollständige Bezeichnung, z. B. Landgericht Frankfurt am Main)
  • Kammer oder Senat (z. B. 3. Zivilkammer, 14. Senat)
  • Aktenzeichen (z. B. 3 O 123/23)
  • Instanz (Erste Instanz / Berufung / Revision / Beschwerde / Rechtsbeschwerde)

Verfahrensart

  • Ordentliches Klageverfahren (ZPO)
  • Eilverfahren (einstweilige Verfügung § 935 ff. ZPO / einstweilige Anordnung)
  • Berufungsverfahren (§ 511 ff. ZPO)
  • Revisionsverfahren (§ 542 ff. ZPO)
  • Strafverfahren (StPO)
  • Verwaltungsverfahren (VwGO)
  • Arbeitsgerichtsverfahren (ArbGG)
  • Sozialgerichtsverfahren (SGG)
  • Sonstiges (Beschwerde, PKH, Streitwertbeschwerde)

Streitwert

  • Festgesetzter Streitwert (soweit bekannt)
  • Vorläufiger Streitwert (soweit Antrag gestellt)
  • Gebührenstreitwert (sofern abweichend)

Parteien

Für jede Partei:

FeldInhalt
BezeichnungKläger / Beklagter / Berufungskläger / Streithelfer etc.
Name / FirmaVollständige Bezeichnung
AnschriftStraße PLZ Ort
Gesetzliche Vertretung(bei juristischen Personen)
ProzessbevollmächtigterKanzlei und Rechtsanwalt
Anschrift BevollmächtigterStraße PLZ Ort

Streithelfer / Nebenintervenienten

  • Benennung der Partei, auf deren Seite der Streithelfer steht
  • Eigene Bevollmächtigung wenn vorhanden

Output-Vorlage

<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->

Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie [Name der Mandantin] werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.

Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.

Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (1, 1.1, 1.1.1 und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.

<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->
## Verfahrensidentifikation

**Gericht:** Landgericht [Stadt]
**Kammer:** [X]. Zivilkammer
**Aktenzeichen:** [AZ]
**Instanz:** Erste Instanz
**Verfahrensart:** Ordentliches Klageverfahren (ZPO)
**Streitwert:** [EUR oder "nicht festgesetzt"]

### Parteien

| Rolle | Partei | Anschrift | Prozessbevollmächtigter |
|---|---|---|---|
| Kläger | [Name] | [Adresse] | [Kanzlei / RA] |
| Beklagter | [Name] | [Adresse] | [Kanzlei / RA] |

Hinweise

  • Fehlende Felder werden als "nicht aus Akte ersichtlich" gekennzeichnet, nicht geschätzt.
  • Bei mehreren Klägern oder Beklagten wird jede Person separat aufgeführt.
  • Streithelfer werden gesondert unter der Hauptparteitabelle gelistet.
  • Keine Bewertung der Parteibezeichnung (z. B. ob Kläger wirklich klagebefugt ist).

Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.

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