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Anwaltsschriftsatz stilrichtlinie

Skill Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/aktenauszug-gerichtsverfahren/skills/anwaltsschriftsatz-stilrichtlinie

Wenn es um Anwaltsschriftsatz-Stilrichtlinie in aktenauszug-gerichtsverfahren geht: erstellt den passenden Entwurf aus Sachverhalt, Norm, Beweis und Antrag; liefert einen verwertbaren Entwurf mit Anträgen, Begründung und Anlagenlogik.From its SKILL.md

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Anwaltsschriftsatz-Stilrichtlinie

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: StPO § 147 Akteneinsicht im Ermittlungsverfahren auf Antrag, § 385 Abs. 3 Nebenkläger, ZPO § 299 jederzeit für Parteien, Bearbeitung i.d.R. 2-4 Wochen.
  • Tragende Normen verifizieren: ZPO §§ 299, 299a, StPO §§ 147, 385, 406e, VwGO § 100, SGG § 120, FamFG § 13, BORA § 19 (Akteneinsicht), Aktenordnung (AktO), AnwGH-Bescheinigungen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Anwalt, Geschäftsstelle, Verteidiger, Nebenklägervertreter, Beigeordneter, ggf. Sachverständiger.
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Akteneinsichtsantrag, Aktenauszug (chronologisch), Aktenvermerk, Aktenspiegel, Beweismittelübersicht, Zeitachse, Vollmacht — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Normhintergrund — Schriftsatz-Anforderungen

  • § 130 ZPO — Pflichtinhalt anwaltlicher Schriftsätze (Bezeichnung der Partei, Antraege, Tatsachen, Beweismittel)
  • § 131 ZPO — Beizufügende Schriftstücke und Anlagen
  • § 253 Abs. 2 ZPO — Klageschrift: bestimmter Antrag, Sachverhalt, Benennung Gericht
  • § 520 Abs. 3 ZPO — Berufungsbegründung: Bezeichnung der Angriffspunkte, neues Vorbringen
  • § 551 Abs. 3 ZPO — Revisionsbegründung: Angabe der Revisionsgründe

Sprache

Allgemeine Grundsätze

  • Sachlich und präzise: Jeder Satz transportiert eine Information. Füllphrasen vermeiden.
  • Juristisch korrekt: Rechtsbegriffe werden in ihrer gesetzlichen oder gefestigten dogmatischen Bedeutung verwendet.
  • Neutral: Keine Wertungen, keine Erfolgsprognosen (→ Skill neutralitaetspruefung).
  • Aktiv bevorzugen: "Die Klägerin macht geltend" — nicht "Es wird geltend gemacht".

Verbotene Begriffe

Keine Begriffe aus dem Bereich kommerzieller Textverarbeitungssoftware oder Assistenzsysteme. Keine Formulierungen wie "basierend auf meiner Analyse" oder "nach meiner Einschätzung". Keine Ich-Form.

Parteibezeichnungen

  • Konsistente Verwendung im gesamten Aktenauszug
  • Zulässig: vollständiger Name, Kurzname, Parteibezeichnung (die Klägerin)
  • Nicht mischen: nicht "Klägerin" in einem Abschnitt und "Frau Müller" im nächsten
  • Abkürzungen (Kl., Bekl.) nur in Tabellen, nicht in Fließtext

Normen und Paragraphen

  • Vollständige Angabe bei erster Nennung: § 634 Nr. 4 i.V.m. § 280 Abs. 1 BGB
  • Abkürzung bei Wiederholung möglich: § 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB (Verjährung)
  • Gesetze stets mit Kurzbezeichnung: BGB, ZPO, StPO, VwGO, ArbGG, SGG, KSchG, GKG

Gliederung

Überschriften-Hierarchie

### Aktenauszug — [Aktenzeichen] (H1 — nur einmal)

## Verfahrensidentifikation (H2 — Bausteine)
### Parteien (H3 — Unterabschnitte)
#### Klägerseite (H4 — bei Bedarf)

Abschnittstrennungen

Jeder Baustein beginnt auf einer neuen Hierarchieebene. Zwischen Bausteinen eine Leerzeile.

Tabellen

Formatierung

  • Markdown-Tabellen mit Pipes und Trennzeile
  • Spaltenbreite nicht fixieren (Markdown passt sich an)
  • Spaltenköpfe fett oder als Header-Zeile

Tabellenstil

GutNicht gut
Klägerin / Beklagte als SpaltenköpfeKl. / Bekl.
Kurze präzise ZellinhalteLange Fließtextabsätze in Zellen
Fundstellen in separater SpalteFundstellen ohne Quelle

Datumsformat

  • Vollständig: TT.MM.JJJJ (z. B. 15.03.2021)
  • Kein ISO-Format (2021-03-15) im Aktenauszug-Body
  • Monats-/Jahresangaben: März 2021 (nicht 03/2021)

Beträge

  • Immer mit EUR-Präfix: EUR 45.000
  • Keine Tausenderpunkte in Zahlen: EUR 45000 oder EUR 45.000 (Punkt als Tausendertrenner ist im Deutschen üblich)
  • Keine Abkürzung T€ oder TEUR im Aktenauszug (ausgeschrieben)

Aktenzeichen

Format: [Gericht-Kürzel] [Senats-/Kammernummer] [Verfahrensart] [Laufnummer]/[Jahr]

Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Markdown-Besonderheiten

  • Fettdruck (**Text**) für Daten in Chronologien
  • Kursiv (*Text*) sparsam — für Gesetzesbegriffe oder Fremdwörter
  • Code-Blöcke (```) für Musterformulierungen und Vorlagen
  • Fristenboxen hervorheben (Tabelle oder Blockquote mit ⚠️)

Qualitätscheck Stil

  • Keine wertenden Adjektive ohne Quellenattribution?
  • Parteibezeichnungen konsistent?
  • Normen vollständig angegeben?
  • Datumsformat einheitlich TT.MM.JJJJ?
  • Beträge mit EUR-Präfix?
  • Überschriften-Hierarchie korrekt?
  • Schriftsatz erfüllt Mindestanforderungen §§ 130-131 ZPO?

Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.

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