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Fortlaufend luecken personenverzeichnis

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Wenn es um Fortlaufend: Internationaler Bezug und Schnittstellen in Aktenaufbereiter Strafrecht geht: ordnet Akteninhalt, Belege, Lücken und Nachforderungen; liefert eine Schnittstellenkarte mit Kollisions-, Zuständigkeits- und Nachweisfragen.From its SKILL.md

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Fortlaufend: Internationaler Bezug und Schnittstellen

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: StPO § 147 Akteneinsicht im Ermittlungsverfahren, § 199 Schlussvermerk, § 201 Erklärung 2 Wochen, § 273 Protokollierung sofort.
  • Tragende Normen verifizieren: StPO §§ 147, 199, 200, 273 (Protokoll), 261, 264, 265, 267 (Beweiswürdigung/Urteil), 273 (HV-Protokoll), AktO, RiStBV Nr. 1, Akteneinsichtsrichtlinien — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Verteidiger, Mandant, Staatsanwaltschaft, Vorsitzender, Geschäftsstelle, Sachverständiger, Polizei.
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Aktenspiegel (chronologisch und thematisch), Beweismittelübersicht, Vernehmungsprotokoll, Spurenakte, Beiakte, Telefonüberwachungsprotokoll, Gutachten — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Spezialwissen: Fortlaufend: Internationaler Bezug und Schnittstellen

  • Normen-/Quellenanker: einschlägige Fachnormen, Behördenhinweise, Formulare, Verfahrensrecht und frei prüfbare Rechtsprechung live prüfen.

Fallweichen

Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:

  1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
  2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
  3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
  4. Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
  5. Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?

Arbeitsworkflow

  1. Fallbild bilden: Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
  2. Rechtsrahmen setzen: Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld Fortlaufend prüfen.
  3. Prüfpunkte abarbeiten: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
  4. Risiko bewerten: Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
  5. Anschluss bauen: Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.

Strafakte-Internationaler Bezug Bausteine

  • EuStA (Europaeische Staatsanwaltschaft - VO 2017/1939): zuständig für Straftaten gegen EU-Finanzinteressen (Mehrwertsteuerbetrug, EU-Subventionsbetrug, Korruption, Geldwaesche bei EU-Bezug); deutsches Recht anwendbar mit EU-Verfahrensanpassungen.
  • Europaeische Ermittlungsanordnung (EEA) RL 2014/41/EU:
  • Vereinfachte Beweiserhebung in anderen EU-Mitgliedstaaten.
  • Anwendung statt klassische Rechtshilfe gemäß EuRhuebkAG.
  • Akteneinsicht in EU-Bezug-Verfahren auch bezüglich EEA-Aufnahmen.
  • Klassische Rechtshilfe (EuRhuebk, MLA-Abkommen):
  • Vernehmungen im Ausland, Beweismittelbeschaffung.
  • DE-Behörden über Justizministerium / GenStA.
  • Auslieferungsverfahren:
  • Europaeischer Haftbefehl (EuHbG / RB 2002/584/JI): schneller Verfahren in EU.
  • IRG für Drittstaaten: klassische Auslieferung.
  • Schengen-Informationssystem (SIS II): Ausschreibung zur Festnahme; deutsche Ermittlungsbehoerden haben direkten Zugriff.
  • EU-Strafrechtspflege-Verfahren: RB 2008/675/JI (Beruecksichtigung Vorverurteilungen anderer EU-Mitgliedstaaten); RB 2008/909/JI (Vollstreckungsuebernahme freiheitsentziehender Sanktionen).
  • DSGVO im Strafverfahren:
  • Art. 6, 9, 23 DSGVO; spezialgesetzliche Bestimmungen StPO als lex specialis.
  • Akteneinsichtsanspruch Geschaedigter nach DSGVO ggf. erweitert.
  • EuGH Rsp. zu RL 2012/13/EU (Belehrungsrecht), RL 2013/48/EU (Anwaltszugang), RL 2016/343/EU (Unschuldsvermutung): direkt anwendbar bei nationaler Lueckenfuellung; staendige Rspr.
  • Schnittstellen-Checkliste:
  • Gehoert Beschuldigter / Geschaedigter zu EU-Mitgliedstaat?
  • Wurden Beweismittel über EEA / Rechtshilfe beschafft?
  • Liegen Auslandsvorstrafen vor? (Auslandsvorstrafenbruecke RB 2008/675/JI).
  • Internationale Vorermittlungen Europol / Eurojust?
  • Praxis-Tipp: Bei Auslandsvorstrafen Auszug aus dem Ausland anfordern über Verbindungsbeamte; bei Drittstaaten ggf. Notwendigkeit Übersetzung beglaubigter Form.

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