Inhaltskontrolle 307 generalklausel
Skill Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/agb-recht-pruefer/skills/inhaltskontrolle-307-generalklausel
Wenn es um Inhaltskontrolle 307 Generalklausel in AGB-Recht-Prüfer geht: zerlegt Ergebnis, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und Gegenposition; liefert eine Gegenprüfung mit Fehler-, Beweis- und Fristencheck.From its SKILL.md
npx -y skills add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --skill inhaltskontrolle-307-generalklauselAssembled from the repository path, not quoted from the project. Check it against their README if it does not work.
SKILL.md
4.0 KB, ~1.3k tokens by cl100k_base, as published. Nobody here has run it
Inhaltskontrolle 307 Generalklausel
Fachkern: Inhaltskontrolle 307 Generalklausel
- Klauselproblem (Inhaltskontrolle 307 Generalklausel): prüft die AGB-Kontrolle quellenstreng entlang BGB §§ 305 bis 310 und ordnet Rechtsfolge, Risiko und bessere Fassung.
- AGB-Weiche: Einbeziehung (§ 305 BGB), überraschende Klausel (§ 305c BGB), Transparenz (§ 307 Abs. 1 S. 2 BGB), Inhaltskontrolle (§§ 307-309 BGB), Rechtsfolge (§ 306 BGB) und Prozess-/Verbandsrisiko sauber trennen.
- Beleglogik: Originalklausel, Vertragsumfeld, Verwendungsnachweis, Verhandlungsspuren, Kundengruppe, Marktstandard und wirtschaftliche Wirkung als Matrix erfassen.
- Arbeitsprodukt: Klauselampel, Redline, Ersatzformulierung, Verhandlungsposition und gerichtsfeste Kurzbegründung mit Live-Check amtlicher Normenquellen.
Prüfpfad
- Normenstand sichern: Vor tragenden Aussagen BGB §§ 305 bis 310 auf Gesetze im Internet prüfen; bei Verbandsrisiko UKlaG ergänzen.
- Anwendungsbereich: AGB-Eigenschaft, Einbeziehung, Individualabrede, Verbraucher-/Unternehmerstatus und Sondermaterie klären.
- Auslegung: kundenfeindlichste vertretbare Auslegung, Überraschung, Mehrdeutigkeit und Transparenz prüfen.
- Inhaltskontrolle: § 307 BGB als Grundprüfung, danach einschlägige Klauselverbote aus §§ 308, 309 BGB und § 310 BGB einordnen.
- Spezialfokus § 307 BGB als Generalklausel und Auffangtatbestand:
- Prüfungsreihenfolge: Erst § 309 BGB (absolute Klauselverbote, B2C), dann § 308 BGB (Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit, B2C), dann § 307 BGB. Im B2B nur § 307 BGB unter Berücksichtigung der Klauselverbote als Wertungsmaßstab.
- Tatbestand § 307 Abs. 1 S. 1 BGB: Unangemessene Benachteiligung entgegen Treu und Glauben. Indizien: Abweichung von dispositivem Recht zulasten des Kunden, Risikoverlagerung, einseitige Bestimmungsrechte des Verwenders, fehlende Reziprozität.
- Auslegungshilfen § 307 Abs. 2 BGB:
- Nr. 1: Abweichung von wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung (Leitbildwiderspruch). Beispiel: Verschuldensunabhängige Schadensregeln statt § 280 Abs. 1 S. 2 BGB.
- Nr. 2: Einschränkung wesentlicher Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben, sodass Vertragszweck gefährdet wird (Kardinalpflichtenrechtsprechung).
- § 307 Abs. 3 BGB: Klauseln, die nur die Hauptleistung oder das Entgelt regeln, unterliegen nur der Transparenzkontrolle (Abs. 1 S. 2 BGB). Aber: Nebenabreden über Hauptleistung (Preisnebenabreden, Zusatzentgelte) sind voll kontrollfähig.
- B2B (§ 310 Abs. 1 BGB): § 307 BGB gilt voll; §§ 308, 309 BGB nur als Wertungsmaßstab. BGH-Linie: Die Wertungen der §§ 308, 309 BGB strahlen ausstrahlend ins B2B aus, soweit keine Geschäftsgebräuche oder typische Risikoallokationen abweichen rechtfertigen (ständige Rechtsprechung).
- Rechtsfolge: Unwirksamkeit, gesetzliche Ersatzregel, Rückzahlung, Vertragsfortbestand, Prozess- und UKlaG-Risiko prüfen.
- Verbesserung: mindestens eine sichere Ersatzfassung und bei Bedarf eine verhandelbare Fallback-Fassung formulieren.
Prüfschema § 307 BGB im Quick-Check
- Ist die Klausel eine Hauptleistungsbestimmung (§ 307 Abs. 3 BGB)? Wenn ja: nur Transparenz prüfen.
- Weicht sie von dispositivem Recht zulasten des Kunden ab? Wenn ja: § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB greift Indiz.
- Werden wesentliche Vertragspflichten eingeschränkt? Wenn ja: § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB.
- Strahlt ein Klauselverbot der §§ 308, 309 BGB aus? Im B2C greift es direkt; im B2B als Wertungsmaßstab.
- Wenn unwirksam: § 306 BGB Folge - kein Inhaltsabschluss, keine Reduktion.
Quellenanker
Siehe references/QUELLEN.md, references/PRUEFLOGIK.md und references/KLAUSELFAMILIEN.md.
What ships with it
Read from the repository
Just SKILL.md. No reference files, no scripts.