Einbeziehung online clickwrap browsewrap
Wenn es um Einbeziehung Online Clickwrap Browsewrap in AGB-Recht-Prüfer geht: zerlegt Ergebnis, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und Gegenposition; liefert eine Gegenprüfung mit Fehler-, Beweis- und Fristencheck.From its SKILL.md
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Einbeziehung Online Clickwrap Browsewrap
Fachkern: Einbeziehung Online Clickwrap Browsewrap
- Klauselproblem (Einbeziehung Online Clickwrap Browsewrap): prüft die AGB-Kontrolle quellenstreng entlang BGB §§ 305 bis 310 und ordnet Rechtsfolge, Risiko und bessere Fassung.
- AGB-Weiche: Einbeziehung (§ 305 BGB), überraschende Klausel (§ 305c BGB), Transparenz (§ 307 Abs. 1 S. 2 BGB), Inhaltskontrolle (§§ 307-309 BGB), Rechtsfolge (§ 306 BGB) und Prozess-/Verbandsrisiko sauber trennen.
- Beleglogik: Originalklausel, Vertragsumfeld, Verwendungsnachweis, Verhandlungsspuren, Kundengruppe, Marktstandard und wirtschaftliche Wirkung als Matrix erfassen.
- Arbeitsprodukt: Klauselampel, Redline, Ersatzformulierung, Verhandlungsposition und gerichtsfeste Kurzbegründung mit Live-Check amtlicher Normenquellen.
Prüfpfad
- Normenstand sichern: Vor tragenden Aussagen BGB §§ 305 bis 310 auf Gesetze im Internet prüfen; bei Verbandsrisiko UKlaG ergänzen.
- Anwendungsbereich: AGB-Eigenschaft, Einbeziehung, Individualabrede, Verbraucher-/Unternehmerstatus und Sondermaterie klären.
- Auslegung: kundenfeindlichste vertretbare Auslegung, Überraschung, Mehrdeutigkeit und Transparenz prüfen.
- Inhaltskontrolle: § 307 BGB als Grundprüfung, danach einschlägige Klauselverbote aus §§ 308, 309 BGB und § 310 BGB einordnen.
- Spezialfokus Online-Einbeziehung (Clickwrap vs. Browsewrap):
- Clickwrap (zulässig): Aktive Bestätigung durch Klick auf eine Checkbox vor Vertragsschluss. Checkbox darf nicht voreingewählt sein (EuGH, Urteil vom 11.11.2020, C-61/19, Rs. Orange Romania, zu Cookie-Einwilligung übertragbar).
- Browsewrap (regelmäßig unzulässig): Bloße Verlinkung "Mit Bestellung akzeptieren Sie unsere AGB" oder Footer-Link reicht für § 305 Abs. 2 BGB nicht.
- Hybrid (Sign-in-Wrap): "Mit Klick auf Bestellbutton akzeptieren Sie die AGB" - rechtlich umstritten; vorzuziehen ist eindeutiges Clickwrap.
- Anforderungen nach § 305 Abs. 2 BGB:
- (a) Hinweis: AGB-Link unmittelbar bei Vertragsabschlussvorgang, nicht nur im Footer.
- (b) Kenntnisnahme: Klick auf Link öffnet AGB in lesbarer Form (Schriftgröße, Sprache).
- (c) Einverständnis: Aktive Bestätigung notwendig (Checkbox-Aktion + Bestellbutton).
- Mobile/Apps: Bei Mobilbestellung sind Schriftgröße und Scrollverhalten kritisch. Bei eingeschränkter Display-Lesbarkeit Einbeziehung gefährdet.
- Beweislast: Verwender trägt Beweislast für Einbeziehung. Beweissicherung durch Logging (Zeit, IP, Klick-Sequenz, AGB-Version) ist Pflicht.
- § 312i Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BGB: Bestätigungs-E-Mail mit AGB im Anhang in Textform schicken (B2C-Online).
- DSGVO: Logging der Einwilligung berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; Speicherdauer mit Verjährungsfrist abstimmen.
- Rechtsfolge: Bei nicht beweisbarer Einbeziehung: AGB nicht Vertragsbestandteil; gesetzliche Regelung greift.
- Verbesserung: mindestens eine sichere Ersatzfassung und bei Bedarf eine verhandelbare Fallback-Fassung formulieren.
Mustertext Online-Bestellprozess
[Im Bestellformular vor Bestellbutton:] [ ] Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Link zu AGB einfügen) sowie die Widerrufsbelehrung (Link zu Widerrufsbelehrung einfügen) gelesen und akzeptiere diese. (Checkbox nicht vor-ausgewählt)
[Bestellbutton mit gesetzlich vorgeschriebener Beschriftung "zahlungspflichtig bestellen", § 312j Abs. 3 BGB]
Quellenanker
Siehe references/QUELLEN.md, references/PRUEFLOGIK.md und references/KLAUSELFAMILIEN.md.
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